Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Paar aus Düsseldorf muss 35 Euro blechen

Geldstrafe wegen „lauten Redens“ auf eigenem Balkon

Weil sie mit Freunden zu späterer Stunde auf dem Balkon zusammengesessen sind und dabei, zumindest in den Augen ihrer Nachbarn, zu laut geredet haben, müssen eine junge Frau und ihr Partner jetzt ein Bußgeld zahlen – eine Ermahnung oder Vorwarnung gab es nicht!

Plausch endet mit Geldstrafe

Das Düsseldorfer Pärchen hatte freitagsabends Freunde zum Essen zu sich nach Hause eingeladen. Als es mit der Zeit in der Dachgeschosswohnung zu warm wurde, verlagerte die Runde ihren Plausch auf den Balkon.

Plötzlich klingelte es und das Ordnungsamt stand vor der Tür. Scheinbar hatten sich Nachbarn über den Lärm beschwert und die Beamten verständigt.

„Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz“

Besonders pikant: Niemand aus der Nachbarschaft hatte sich zuvor bei dem Pärchen gemeldet und um Ruhe gebeten. Auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes beließen es nicht etwa bei einer Ermahnung. Sie ordneten das laute Gespräch auf dem Balkon als „Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz“ ein.

Wenige Tage nach dem Vorfall bekam das Paar dann eine schriftliche Aufforderung, ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro zu zahlen.

Verwarnungsgeld liegt im Ermessen des Mitarbeiters

„Unsere Mitarbeiter sind so geschult, dass sie jeden Einzelfall bewerten können“, so ein Sprecher der Stadt Düsseldorf. Ob ein Beamter bei einem „geringfügigen Regelverstoß“ von einer Geldbuße absieht, liege dann jedoch in seinem eigenen Ermessen.  

„Die Bürger sollen einfach nach 22 Uhr nicht mehr laut sein, egal an welchem Tag“, so der Sprecher weiter.
 

Quelle: Wunderweib