Geldstrafe wegen „lauten Redens“ auf eigenem Balkon
Weil sie mit Freunden zu späterer Stunde auf dem Balkon zusammengesessen sind und dabei, zumindest in den Augen ihrer Nachbarn, zu laut geredet haben, müssen eine junge Frau und ihr Partner jetzt ein Bußgeld zahlen – eine Ermahnung oder Vorwarnung gab es nicht!