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Gesetzesentwurf gegen Gaffer

Fotografieren von toten Unfallopfern soll strafbar werden

Immer wieder werden Rettungskräfte bei ihrer Arbeit durch Gaffer gestört und behindert. Die Schaulustigen greifen dabei meist zum Smartphone und filmen das Geschehen am Unfallort. Auf Todesopfer nehmen sie dabei nur selten Rücksicht. Ein neuer Gesetzesentwurf soll dieses Verhalten jetzt unter Strafe stellen.

Schaulustige sollen zur Rechenschaft gezogen werden

Die Diskussion um Gaffer nimmt kein Ende. Immer wieder gibt es Menschen, die bewusst Unfallopfer filmen, dabei Rettungskräfte behindern, und ihre Aufnahmen dann auch noch im Internet veröffentlichen. Die Bundesländer wollen dieses Verhalten künftig bestrafen.

Geht es nach dem Bundesrat, sollen Schaulustige zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Fotos von Todesopfern machen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde durch Länderkammer beschlossen.

Traumatisierend für Hinterbliebene

Mit dem technischen Fortschritt komme es immer häufiger dazu, dass Gaffer bei Unfällen Foto- und/oder Videoaufnahmen machten und diese dann direkt über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram & Co. verbreiteten. Diese Pietätlosigkeit sei nicht nur verstörend für die unbeteiligten Nutzer, die die Bilder zu sehen bekommen, sondern ganz besonders traumatisierend für die Hinterbliebenen der Opfer.

Die aktuell bestehenden Gesetze schützten bisher nur lebende Menschen, keine Verstorbenen. Deshalb soll das Strafgesetz zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen entsprechend erweitert werden.  

Quelle: Stern