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Rezepte, Impfpflicht, Fluggepäck & Co.

Gesetze und Neuregelungen: Das ändert sich ab dem 1. März!

Was sich im Detail verändern wird und wer davon betroffen ist, erfährst du hier.

Masern-Impfpflicht für Schul- und Kitakinder

Ab 01.03.2020 gibt es im Gesundheitsbereich Neuerungen, die besonders Eltern und chronisch Kranke betreffen. So tritt die Masern-Impfpflicht an Schulen und in Kindergärten in Kraft. Künftig muss vor dem Eintritt in die Kita oder den Kindergarten ein Nachweis seitens der Eltern erbracht werden, aus dem hervorgeht, dass der Nachwuchs gegen Masern geimpft ist. Für Kinder, die bereits in der Schule oder einer anderen Einrichtung sind, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 nachgereicht werden.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Lehrer, Erzieher und grundsätzlich alle Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen unterliegen ebenfalls der Impfpflicht.

Wiederholungsrezepte

Chronisch Kranke, die regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen müssen, können sich ab 1. März den Gang zum Arzt sparen. Möglich macht das, das sogenannte Wiederholungsrezept, das Ärzte ab dem neuen Monat ausstellen können. Patienten haben dann die Möglichkeit, dieses Rezept bis zu dreimal innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsraum einzulösen.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Qualifizierte Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern wird mit dem neuen Gesetz der Weg nach Deutschland leichter gemacht. Außerdem sollen Visaverfahren beschleunigt und die Möglichkeit verbessert werden, dass ausländische Fachkräfte Deutsch lernen. Regierung und Bundesagentur für Arbeit wollen Ausländer zudem künftig bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse unterstützen.

Spurensicherung nach Sexualdelikt

Die Krankenkassen übernehmen ab März die Kosten für die Spurensicherung von Sexualdelikten. Bisher mussten Opfer diese selbst entrichten. Zur Kassenleistung gehören dann auch Labortests, wie etwa zum Nachweis von K.o.-Tropfen.

Fluggepäck bei Eurowings

Die Regeln und damit die bisherig gültigen Maße für Handgepäck ändern sich künftig. Im Basic-Tarif von Eurowings ist ab März nur noch ein Gepäckstück mit den Maßen 50x40x23 Zentimetern kostenlos inbegriffen. Ein weiteres kann auf Wunsch kostenpflichtig dazu gebucht werden. Außerdem ist für den Basic-Tarif ab 01.03. nur noch der Online-Check-In kostenfrei. Am Schalter fallen zusätzlich Gebühren an.

Umzugskostenpauschale steigt

Ab März können höhere Auslagen, die für einen Umzug anfallen, steuerlich abgesetzt werden. Ledige, die aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln, können pauschal 820 Euro geltend machen. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gilt dann ein Betrag von 1639 Euro. Außerdem können Maklerkosten oder die Rechnung für einen Möbeltransporter in der Steuererklärung angegeben werden. Voraussetzung sind jedoch Einzelbelege.