„Tiere wie Hunde oder Katzen sind nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters erlaubt“ oder „Die Haltung von Hunden oder Katzen ist verboten“ – diese Art von Formulierungen gibt es in Mietverträgen immer wieder. Das Amtsgericht Köln hat jetzt jedoch entschieden, dass solche Passagen im Mietvertrag unwirksam sind.
Geklagt hatte eine Vermieterin gegen eine Mieterin, die sich ohne Rücksprache einen Hund zugelegt hatte. Nach dem Urteil darf die Frau das Haustier allerdings nun doch in ihrer Wohnung behalten. Die Begründung der Richter: Eine solche Klausel würde Mieter unangemessen benachteiligen und sie war in diesem Fall so schwammig formuliert, dass nicht klar sei, ob eine Genehmigung für die Hundehaltung grundsätzlich überhaupt möglich wäre.
Zusätzlich hat das Gericht entschieden, dass Vermieter nicht darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen, wenn sich der Mieter ein Haustier zulegt - Ein Urteil, das wohl auch in Zukunft noch für ordentlich Zündstoff zwischen Vermietern und Mietern sorgen könnte!
Quelle: Wunderweib