Was jedoch sicher ist: Familien mit hohen Einkommen werden nicht profitieren. „Der Kinderbonus ist sozial gerecht“, sagte Giffey. Gutverdiener würden nicht be- oder übervorteilt. Es sei das Ziel, dass Familien mit kleinen und mittleren Einkommen gestärkt würden. Zudem sollen die 300 Euro Kinderbonus nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden.
Bei der Steuer wird die Extrazahlung dann mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Das bedeutet für hohe Einkommen, dass sie am Ende nichts von der Sonderzahlung haben. Zum Hintergrund: Kindergeld zahlt der Staat bis die Kinder 18 Jahre alt sind oder bis sie ihre Ausbildung beendet haben. Gleichzeitig gibt es für Eltern sogenannte Kinderfreibeträge bei der Steuer (2019: 7620 Euro pro Kind). Diese werden vom zum versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die zu zahlende Steuer verringert. Das Finanzamt wird nun bei der Steuererklärung automatisch prüfen, ob die Eltern mehr vom Kindergeld oder mehr vom Freibetrag hätten. Bei Vielverdienern lohnt sich der Freibetrag mehr. Wenn dennoch Kindergeld ausgezahlt wurde, wird es über die Steuer wieder einkassiert. So ähnlich soll es auch mit dem Kinderbonus gemacht werden. Bei einer Paarfamilie mit einem Kind geht Giffey laut eigener Aussage davon aus, dass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 90 000 Euro diese Familien noch vom Kinderbonus profitierten.
Die Koalition plant dafür 4,3 Milliarden Euro ein. Das gesamte Konjunkturprogramm hat einen Umfang von 130 Milliarden Euro.
Quelle: dpa