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Bundesverwaltungsgericht macht Weg frei für Verbote

Diese Diesel sind von Verboten betroffen – so checkt man sein Fahrzeug

Das Bundesverwaltungsgericht machte den Weg für Dieselfahrverbote frei. Für Autofahrer reicht ein Blick in den Fahrzeugschein, um auf Nummer sicher zu gehen.

ahrverbote in Deutschland drohen

Seit dem Urteil aus Leipzig drohen Fahrverbote in vielen Städten Deutschlands. Viele Besitzer eines Diesels sind sich jetzt unsicher, ob, wann und wie sie von einem Verbot betroffen sind. Zu den momentanen Verbotszonen gehören schon München, Stuttgart und Köln, aber auch kleinere Städte wie Heilbronn. Jetzt ziehen zum Beispiel in Hessen mehrere Städte nach.

Diese Diesel sind betroffen

Wie die Welt berichtet, bekommen die Diesel mit EU-Norm 5 eine Schonfrist bis September 2019. Die Normen 1 bis 4 fallen schon jetzt unter das Verbot. Ausnahmen gibt es bei den Fahrverboten für Handwerker oder Anwohnergruppen. Im Fahrzeugschein Teil 1 befindet sich die Kennzeichnung zur Schadstoffkategorie im Feld 14.1 auf der zweiten Seite. Wenn dort eine Zahl zwischen 00 und 88 steht, fällt das Auto in die EU-Norm 1 bis 4. EU-Norm 5 Diesel werden mit 35A0 bis 35M0 bezeichnet, haben ja aber noch Zeit bis zum Verbot. Die Schadstoffklasse 6 hat die Kennung 36N0 bis 36Y0, wie in unserem Beispielbild.