Extra-Kosten beim Online-Banking
Die Transaktionsnummer – kurz TAN – schützt Kunden beim Online-Banking. Verbraucher lassen sich diese Sicherheitsnummernfolge meist per SMS zuschicken – doch genau hier lauert eine umstrittene Kostenfalle.
Die Transaktionsnummer – kurz TAN – schützt Kunden beim Online-Banking. Verbraucher lassen sich diese Sicherheitsnummernfolge meist per SMS zuschicken – doch genau hier lauert eine umstrittene Kostenfalle.
Bei einigen Bankinstituten fallen beim Online-Banking umstrittene Extra-Kosten an – und das bei einer Funktion, die eigentlich nur vor Betrügern schützen soll. Die Rede ist von der Übermittlung sogenannter TANs (Transaktionsnummern), die die meisten Kunden vor einer Online-Überweisung anfordern, um dann den Vorgang zu verifizieren. Das Verfahren ist einer einfachen Sicherheitsabfrage gleichzustellen und soll Kunden vor Cyberkriminellen schützen.
Jeder dritte Online-Banking-Nutzer lässt sich seine TAN per SMS zuschicken – und genau hier lauert die viel kritisierte Kostenfalle. Bei der hessischen Kreissparkasse Groß-Gerau beispielsweise kostet das „direktKonto“, das rein übers Internet läuft, zwei Euro pro Monat. Unabhängig vom Kontomodell werden je SMS-TAN zehn Cent berechnet. Ein Service, der eigentlich kostenlos sein müsste, da es ein zwingender Schutzmechanismus vor Betrügern sei – sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und hat das Bankinstitut nun verklagt.
Doch die Kreissparkasse aus Groß-Gerau ist nicht die einzige, die solche Kosten erhebt. Genaue Zahlen hat die Deutsche Kreditwirtschaft zwar nicht, dennoch bestätigt ein Sprecher, dass nur ein Teil der deutschen Bankinstitute das SMS-TAN-Verfahren kostenlos anbietet.
„Das Verschicken der TAN ist aus unserer Sicht keine Extra-Leistung, sondern ein notwendiger Vorgang beim Online-Banking“, sagt Bankenexperte Frank-Christian Pauli gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Schließlich sei auch die Vorstellung absurd, dass ein Hotelgast ein Zimmer buche und für jedes Benutzen der Schlüsselkarte zusätzlich Gebühren bezahlen müsse.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs wird im Juli erwartet.
Quelle: dpa, Frankfurter Allgemeine Zeitung