Ein Foto von Konzerttickets oder anderen Eintrittskarten im Netz kann böse Folgen haben: Nicht selten kam es deshalb schon vor, dass einem vor der Veranstaltungslocation der Eintritt verwehrt wurde. Doch, wie kann das passieren?
In den meisten Hallen und Stadien erfolgt der Einlass über Drehkreuze, die mit Barcodescannern versehen sind. Hier kann man selbst seine Eintrittskarte entwerten und die Schranke danach passieren. Dafür ist es aber noch nicht einmal zwingend notwendig, den originalen Barcode vorzuweisen. Das Abscannen funktioniert nämlich auch auf Kopien des Tickets.
Wurde also im Vorfeld ein Foto der Karten (inklusive Code) im Internet veröffentlicht, ist es ein Leichtes für Dritte das Bild auszudrucken und sich damit Zutritt zu dem Event zu verschaffen. Kommt der rechtmäßige Besitzer danach erst mit seinem echten Ticket, gilt der Strichcode darauf als bereits entwertet – und er steht vor verschlossenen Türen.