Das Schlafmittel, das dem Baby verabreicht wurde, gilt als Ersatzdroge, das nur in ganz geringen Mengen eingenommen werden darf. Die Mutter behauptete, sie habe ihrem Baby nur ganz wenig davon gegeben, doch der Richter erklärte, dass die Menge Schlafmittel, die die Mutter nannte, nicht zu den Ergebnissen der Rechtsmedizin passen würden. Bei dem Baby wurde eine so hohe Menge im Blut festgestellt, dass sogar ein Erwachsener gestorben wäre.
Vanessa A. erklärte daraufhin, sie habe das grob abgemessen und in die Packungsbeilage gesehen. Doch der Richter konterte, dass im Beipackzettel steht, dass die Einnahme bei Kindern nur nach Arzt-Rücksprache erfolgen soll. Bei Säuglingen besteht Atemstillstands-Risiko. Laut Packungsbeilage darf man es erst ab sechs Monaten und sieben Kilo Gewicht verabreichen. Das Verabreichen von Antidepressiva könne sich die Mutter jedoch nicht erklären.