Rheinland-Pfalz lockert mehrere Corona-Regeln ab 10. Juni
Die anhaltend geringen Infektionszahlen machen es möglich: Die rheinland-pfälzische Landesregierung lockert vor Fronleichnam eine Reihe von Beschränkungen.
Die anhaltend geringen Infektionszahlen machen es möglich: Die rheinland-pfälzische Landesregierung lockert vor Fronleichnam eine Reihe von Beschränkungen.
Ab dem 10. Juni können sich wieder bis zu zehn Personen - egal aus wie vielen Haushalten - in Rheinland-Pfalz treffen. Ab dem Tag wird auch die Sperrstunde für die Gastronomie von derzeit 22.30 Uhr auf dann 24.00 Uhr ausgeweitet. Das kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach dem Treffen mit kommunalen Spitzenverbänden am Dienstag an, wie die Deutsche Presse Agentur berichtet.
Außerdem werden Bus- und Schiffsreisen im Land ebenfalls ab dem 10. Juni - und damit zum Fronleichnamswochenende - wieder möglich. Möglich sind ab demselben Stichtag auch wieder Besuche von Freizeitparks und Wellness in Hotels. „Alles was zum Tourismus gehört, hat dann auf“, sagte Dreyer.
Zu den gelockerten Kontaktbeschränkungen teilten die kommunalen Spitzenverbände mit: „Das folgt dem Wunsch der Menschen in Rheinland-Pfalz nach mehr Kontakt und mehr Freizeitmöglichkeiten.“ Es sei auch im Sinne der kommunalen und staatlichen Ordnungsbehörden.
Chöre dürfen ab dem 10. Juni wieder proben. Sie hätten dazu ein genaues Hygiene-Konzept vorgelegt, sagte Dreyer. Dies sehe vor, dass sie am besten draußen üben sollen, die Sänger müssten dabei drei Meter Abstand in alle Richtungen zueinander haben, der Chorleiter noch mehr.
Auch Blasmusik sei dann wieder gestattet, ergänzte Fritz Brechtel, zweiter Stellvertretender Vorsitzender des Landkreistages. Damit sei Chören und Blasmusik auch das wieder erlaubt, was Sportvereinen schon vorher wieder durften.
Zudem entfalle die Maskenpflicht während des Sitzens in Kinos und Theatern ebenfalls mit der nächsten Corona-Schutzverordnung, die ab 10. Juni in Kraft trete, erklärte Dreyer laut dpa weiter. Ohne feste Sitzplätze gilt nun einheitlich, unabhängig von der Zahl der Quadratmeter an Fläche die Regel: Eine Person pro zehn Quadratmeter.
Insgesamt möglich machten all das „sehr gute Zahlen“ bei den Infektionen. „Wir hatten heute wieder nur einen neuen Fall.“
Unverändert bleiben in Rheinland-Pfalz nach wie vor die Größenvorgaben für Veranstaltungen. Seit dem 27. Mai sind im Freien unter Auflagen bis zu 100 Menschen möglich, ab 10. Juni soll dies auch für bis zu 250 Personen gelten. Von diesem Termin an sind auch Innen-Veranstaltungen von bis zu 75 Menschen wieder möglich.
In Gaststätten und Kneipen entfällt ab 10. Juni zudem die Reservierungspflicht. Kontaktdaten müssen Gäste aber weiter hinterlegen, um im Fall eines Corona-Verdachtsfalls alarmiert werden zu können. Bereits genehmigt worden war zuletzt wieder die anfangs untersagte Ausgabe von Speisen und Getränken am Tresen.
Quelle: dpa