Wie der ADAC erläutert, darf das entstehende Schmutzwasser nicht in die Kanalisation bzw. in ein offenes benachbartes Gewässer gelangen. Es darf auch nicht auf der Straße im Gully entsorgt werden und somit dem Regenwasser-Kreislauf zugeführt werden. Entsorgt werden sollte das Abwasser über die Toilette oder einen anderen an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Abfluss im Haus.
Reinigungsmittel, die schädlich für Gewässer und Boden sein können, sind verboten. Fahrzeuge sollten nur mit klarem Wasser oder umweltfreundlichen Reinigungsmitteln und nicht mit chemischen Mitteln gewaschen werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, informiert sich vorab über lokale Vorschriften, um sicherzustellen, dass keine Straftat begangen wird.
Wichtig: Wird das Auto im eigenen Garten gewaschen, also auf unbefestigtem Boden, ist die Gefahr höher, dass Abwasser in die Kanalisation oder sogar in ein nahe gelegenes öffentliches Gewässer gelangt. Das Auto sollte daher nur auf versiegeltem Boden gewaschen werden. Damit das Grundwasser nicht verunreinigt wird, hilft jedoch nicht nur ein versiegelter Boden, sondern es bräuchte zusätzlich noch besondere Ölabscheideanlagen im Abfluss, die jedoch auf Privatgrundstücken kaum zu finden sind. Bei Waschanlagen sind diese Anlagen Pflicht.