Ein Wildschwein steht im Wald
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Ein Wildschwein steht im Wald
Wer den Schaden hat ...

Schäden am Fahrzeug: Wer kommt wofür auf?

Jeder Fahrzeugdefekt ist ärgerlich. Wer jedoch für die Behebung aufkommen muss, unterscheidet sich je nach Ursache. Wir zeigen dir anhand mehrerer Szenarien, wer dabei weshalb zahlen muss.

Szenario 1: Du fährst jemandem ins Fahrzeugheck

Innenstadt, Feierabendzeit. Inmitten vieler anderer Autos fließt du mit dem Verkehr, der sich eher stockend von Ampel zu Ampel bewegt. Nach einem stressigen Tag bist du nicht mehr so konzentriert, wie es nötig wäre.

Aufgrund des dichten Verkehrs halten weder du noch die anderen Verkehrsteilnehmer den berühmten „halben Tachoabstand“ zum Vordermann ein, also die Hälfte der aktuell gefahrenen Kilometer pro Stunde, umgerechnet in Meter. Das wären beim mit 30 km/h zähfließenden Stadtverkehr 15 Meter – etwa drei Autolängen Abstand.

Drei Autos vor dir steht eine schon seit geraumer Zeit grüne Ampel. Als das erste Fahrzeug sie überfährt, schaltet sie auf Gelb, ein Auto später auf Rot. Dein Vordermann, der offenbar mit einer längeren Gelbphase gerechnet hat, bremst deshalb scharf ab, um nicht in den Ampelblitzer zu geraten und einen Rotlichtverstoß zu begehen – das würde ihn schließlich mindestens 90 Euro Bußgeld kosten und gäbe noch zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Pech für dich: Als du die Bremslichter deines Vordermanns im Augenwinkel aufflammen siehst, ist dein Blick gerade auf die Uhr am Tacho fokussiert. Anstatt sofort die Bremse zu betätigen, weist dein Gehirn die Augen erst einmal an, den Blick genau auf die Bremslichter zu richten, bevor dein rechter Fuß rasch und fest aufs Bremspedal stampft. Dieser Sekundenbruchteil der Verzögerung genügt: Zwar wird dein Auto rasch langsamer, aber es reicht dennoch, um deinen Vordermann mit knapp 20 km/h zu rammen. Deine Fahrzeugfront ist jetzt ebenso „zerknittert“ wie das Heck des anderen. Ihr verlasst eure Autos und begutachtet die Schäden.

Wer kommt dafür warum auf?

Du glaubst, weil dein Vordermann so urplötzlich bremste, träfe ihn zumindest eine Teilschuld an dem Unfall? Ganz klares Nein:

  1. Als Autofahrer musst du immer bremsbereit sein. Gerade im Bereich vor einer Ampel.
  2. Du hattest unmittelbar vor dem Crash den Blick nicht auf den Verkehr gerichtet. Das wird man dir kaum nachweisen können, muss aber dennoch erwähnt werden.
  3. Egal, ob es im praktischen Stadtverkehr nicht möglich war: Du hast schlicht nicht genügend Abstand gehalten. Innerorts gilt hierzulande grundsätzlich ein Mindestmaß von 15 Metern.

Ergo: Du allein trägst Schuld – 2008 sogar vom Amtsgericht Hildesheim so bestätigt. Da dein Auto zwangsläufig versichert sein muss (sonst hätte es keine Zulassung), kommt deine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Sache auf – beim Fahrzeuggegner. Der Schaden an deinem Wagen fällt in den Bereich der Vollkaskoversicherung. Wahrscheinlich werden deine Beiträge deshalb hochgestuft.

Szenario 2: Auf dem Supermarktparkplatz wird deine Tür demoliert

Samstagmittag, Gewerbegebiet. Überall brechend volle Parkplätze. Du fährst auf den Supermarktparkplatz und hast Glück: Dicht am Eingang sind gleich zwei nebeneinanderliegende Parkbuchten leer. Du fährst schön mittig, wie es sich gehört, in die rechte Bucht ein. Das macht dir wegen der leeren linken Bucht das Aussteigen leichter.

Du tätigst deine Besorgungen, räumst sie anschließend in den Kofferraum. Dabei merkst du schon, dass sich unterdessen jemand in die leere Parkbucht neben dir gestellt hat. Als du einsteigen willst, siehst du es:

Unterhalb des Türgriffs befindet sich eine ziemliche Beule mit zwei tiefen Schrammen bis aufs Blech. Ein Blick auf die Beifahrertür deines Nebenmannes verrät aufgrund dortiger Lacksplitter-Anhaftungen und ebenfalls tiefer Kratzer ganz schnell: Da hat jemand seine Tür in deine gerammt. Du schießt einige Handy-Fotos, um die Lage beider Autos festzuhalten und wartest auf den Übeltäter, um ihn zur Rede zu stellen.

Wer kommt dafür warum auf?

Hierbei ist die Sachlage eindeutig: Dein Auto stand völlig korrekt in der Parkbucht. Daran ändert auch die Tatsache nichts, wonach auf einem privaten Parkplatz (trotz häufig anderslautender Schilder) die offiziellen Verkehrsregeln nicht gelten – es ist ja kein öffentlicher Verkehrsraum.

Das bedeutet, egal, wer von den Insassen deines Nebenmanns die Beifahrertür in deine geknallt hat, auf jeden Fall muss die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für deinen Schaden aufkommen. Das wäre sogar dann der Fall, wenn ein Kind der Verursacher gewesen wäre.  

Übrigens könntest du dem Fahrer in diesem Szenario noch größere Schwierigkeiten bereiten, wenn du die Polizei rufst. Da er nicht am Auto gewartet, sondern ebenfalls in den Supermarkt gegangen ist, hat der Fahrer wahrscheinlich rechtlich gesehen Fahrerflucht begangen. Selbst, wenn er argumentiert, er hätte von dem Tür-Rempler nichts mitbekommen, könnte ein Gutachter das widerlegen.

Dunkles Autodach mit Hagelschaden
Hans, pixabay.com
 
Dunkles Autodach mit Hagelschaden

Szenario 3: Hagelschlag verbeult dein Auto völlig

Noch vor einer halben Stunde war es ein schöner Sommernachmittag mit atemberaubenden Turmwolken, den du und dein Schatz im Grünen genossen. Dann jedoch wurde der Himmel innerhalb weniger Minuten dunkel. Eilends habt ihr eure Picknick-Utensilien in den Kofferraum geworfen, während bereits die ersten Regentropfen fielen und die Wetter-App tönend vor Hagelschlag warnte.

Jetzt sitzt ihr im Auto. Die die Sturzbach-verschmierten Scheiben sieht man nur Schwärze, die lediglich von dauernd zuckenden Blitzen violett erhellt wird. Ihr könnt euch nur schreiend unterhalten, weil der aufs Blech prasselnde Hagel und der Sturm so einen Lärm verursachen. Als das Unwetter nach einer weiteren halben Stunde abklingt und ihr aussteigt, klappt dir der Mund auf – sämtliche waagerechten und schrägen Flächen deines Wagens sind so mit Beulen überzogen, dass das Auto wie ein Golfball wirkt.

Wer kommt dafür warum auf?

Hagel ist ein klassischer Fall von witterungsbedingter „höherer Gewalt“. Wohl könnte man darüber streiten, inwieweit alle am Klimawandel Beteiligten eine Mitschuld tragen. Bloß wäre das eine theoretische Diskussion, weil man schlecht mehrere Menschheitsgenerationen vor Gericht stellen kann.

Bedeutet: Es gibt hier keinen definierbaren Schuldigen. Das heißt, erst einmal bleibst du auf den Kosten sitzen. Ist dein Wagen allerdings mindestens teilkaskoversichert, dann wird sie die Reparaturkosten übernehmen. Zumindest das, was nach Abzug einer eventuellen Selbstbeteiligung verbleibt.

Szenario 4: Steinschlag beschädigt deine Frontscheibe

A48 Richtung Norden. Du fährst mit 130 km/h Richtgeschwindigkeit auf der linken Spur der ansonsten weitgehend leeren Autobahn, weil du gerade einen LKW überholst.

Während sich die Nase deines Wagens auf Höhe des Anhänger-Hecks befindet, überfährt die Zugmaschine ein auf der Fahrbahn liegendes Murmel-großes Steinchen. Durch die Bewegungsenergie der darüber rollenden Reifen wird der Stein binnen Sekundenbruchteilen hochgewirbelt, dabei auf ein hohes Tempo beschleunigt und fliegt los.

Du bekommst davon jedoch nichts mit, bis ein vernehmliches „KNACK“ durch dein Auto geht. Dort, wo deine Augen gerade noch durch die Frontscheibe den Asphalt sahen, entsteht urplötzlich ein Spinnennetz aus feinen Rissen im Glas. Erschrocken gehst du vom Gas, brichst den Überholvorgang ab und fährst am nächsten Rastplatz ab. Klare Sache, der Stein hat deiner Frontscheibe einen schweren Schlag verpasst und du hattest noch Glück, durch den Schreck nicht das Lenkrad zu verreißen.

Wer kommt dafür warum auf?

Als du dich wieder hinter den LKW eingefädelt hast, hast du dir geistesgegenwärtig den Firmenschriftzug gemerkt. Wäre es daher jetzt angebracht, die Transportfirma anzurufen, um den offensichtlichen Verursacher deines Steinschlags haftbar zu machen?

Wahrscheinlich nicht. Wohl gilt bei Steinschlägen ebenfalls das klassische Verursacherprinzip. Das greift aber nur, wenn es sich nicht um ein sogenanntes „unabwendbares Ereignis“ handelt (vergleichbar mit der schon erwähnten höheren Gewalt). Da der LKW bei normaler Fahrweise den Stein überfuhr, trifft seinen Fahrer keine Schuld (anders sähe es beispielsweise aus, wenn der Stein aufgrund mangelhafter Ladungssicherung von einem Kieslaster gefallen wäre).

Bedeutet, abermals sitzt du zunächst auf den Kosten. Allerdings hast du gute Chancen für eine Übernahme durch die Teilkaskoversicherung. Das gilt sowohl für die Reparatur des Steinschlags, hierbei verzichten viele Versicherer sogar auf die Selbstbeteiligung, als auch dann, wenn die Scheibe gänzlich getauscht werden muss. In diesem Beispiel ist von letzterem auszugehen, weil der Steinschlag sich mitten im Fahrersichtfeld befindet. Dann wird im Regelfall nur die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.

Szenario 5: Schlagloch-bedingter Unfall

Nach einem langen, Winter verleiten dich die ersten warmen, sonnigen Tage dazu, nach der Arbeit nicht den schnellen Heimweg über die Autobahn zu nehmen. Stattdessen legst du gute Musik auf, öffnest das Schiebedach und fährst über die dir wohlbekannte, trockene Landstraßen-Route nachhause.

Hättest du das mal besser unterlassen: Deutlich langsamer als die erlaubten 100 km/h durchfährst du eine unübersichtliche Linkskurve. Im Scheitelpunkt gerät dein rechtes Vorderrad in ein tiefes Schlagloch, das vergangenen Herbst definitiv noch nicht da war.

Trotz einwandfreiem Zustand deines Fahrwerks und festem Griff ums Lenkrad verlierst du die Kontrolle. Dein Wagen schlägt mit der vorderen rechten Ecke in die Leitplanke und schrammt mehrere Meter daran entlang, bis du das Auto zum Stillstand gebracht hast. Die ganze rechte Fahrzeugseite ist übel mitgenommen.

Wer kommt dafür warum auf?

Hierbei handelt es sich um einen komplexen Fall. Prinzipiell sind öffentliche Stellen dafür verantwortlich, Straßen in verkehrssicherem Zustand zu halten. Ob Land, Kreis oder Kommune hängt von der offiziellen Kategorisierung eines Straßenabschnitts ab.

Zudem sind diese Stellen dazu verpflichtet, Strecken regelmäßig zu kontrollieren und bei nicht sofort behebbaren Schäden durch Schilder zu warnen. Solche gab es aber in diesem Fall nicht. Erschwerend kommt hinzu: Nicht nur dein Auto ist beschädigt, sondern einige Meter Leitplanke – das ist richtig teuer.

  • Theoretisch könnte von einer Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht seitens der zuständigen Stelle ausgehen. Du hättest also allen Grund, auf Schadenersatz zu klagen.
  • Praktisch ist es sehr schwierig, eine Pflichtverletzung nachzuweisen. Denn dazu müsstest du beweisen, dass die Stelle a) von dem Schlagloch wusste und b) nicht handelte.

Häufig berufen die Zuständigen sich auf das Sichtfahrgebot der Straßenverkehrsordnung. Die verlangt eine stets dem Straßenzustand angepasste Fahrweise. Heißt, man könnte argumentieren, du hättest nach den Wintermonaten mit einem Schlagloch rechnen und noch vorsichtiger fahren müssen – selbst wenn das vielleicht in diesem Beispiel unfair anmutet.

Grundsätzlich musst schon wegen der beschädigten Leitplanke zwingend die Polizei rufen. Außerdem können die Beamten vielleicht wichtige Hinweise geben, welche die Chance für eine erfolgreiche Klage erhöhen.

Bis auf Weiteres muss jedoch deine Versicherung aufkommen: Die Kfz-Haftpflicht für die Leitplanke, die Vollkaskoversicherung für die Fahrzeugschäden.

Verrostetes Autowrack
Tidy, pixabay.com
Verrostetes Autowrack

Szenario 6: Aufbruch und Diebstahl

Auf dem Weg in den Schweden-Urlaub hast du in Norddeutschland in einem Autobahn-nahen Hotel übernachtet. Als du morgens gut gelaunt die Weiterfahrt antreten willst, kommt dir schon aus der Ferne etwas merkwürdig vor: Die rechte obere Ecke deiner Fahrertür sieht irgendwie abgeknickt aus – und ist es beim Nähertreten tatsächlich.

Verwirrt willst du die gestern Abend hundertprozentig sicher verriegelte Tür entriegeln und stellst fest – sie ist bereits offen. Ein Blick ins Fahrzeuginnere beweist dir zudem ganz schnell anhand des gähnenden Lochs, wo gestern noch dein Radio eingebaut war, den sehr ungebetenen nächtlichen Besuch.

Du ziehst das Smartphone, schießt von allem Fotos und rufst dann die Polizei herbei.

Wer kommt dafür warum auf?

Erneut gilt das Verursacherprinzip. Zweifelsohne müssen deshalb diejenigen aufkommen, die dein Auto demoliert und das Radio gestohlen haben. Doch abermals haben wir es mit einem Fall zu tun, bei dem Theorie und Praxis weit auseinanderklaffen.

Denn die Polizei müsste erst einmal die Täter finden. Sofern die nicht gerade auf der Hotel-Überwachungskamera auftauchen oder Fingerabdrücke hinterlassen haben, wird das schwierig.

Bis dahin greift deshalb deine Teilkaskoversicherung. Sie deckt sowohl die Aufbruchschäden ab als auch alles, was entwendet wurde.

Szenario 7: Wildschweinkollision

Es ist noch dunkel, als du durch das herbstlich braune Waldstück von der Nachtschicht heimfährst. Durch den Dauerregen wird dein Scheinwerferlicht unangenehm reflektiert, daher bist du doppelt aufmerksam.

Links von dir nimmst du zwischen den Bäumen schemenhaft eine Bewegung wahr, die der Straße immer näherkommt. Sicherheitshalber nimmst du den Fuß vom Gas. Du hast das Pedal noch nicht ganz losgelassen, da wird die schemenhafte Bewegung zu einem massiven Wildschwein-Keiler, der mit vollem Tempo aus dem Wald über die Gegenfahrbahn rennt – nur wenige Meter vor deinem Auto und durch die Scheinwerfer nun bestens zu erkennen.

Du bremst noch mit aller Kraft, aber es reicht bei Weitem nicht. Mit gut 50 km/h erfasst deine Fahrzeugfront das Wildschwein. Das wird dadurch einige Meter nach vorn geworfen. Erst liegt das Tier da wie tot, dann rappelt es sich auf, schüttelt sich und verschwindet rechts von dir im Wald.

Als du bei eingeschaltetem Warnblinker aussteigst und dein Auto begutachtest, sieht die Front aus, als hätte sie Kontakt mit einer Planierraupe gemacht. Ja, Wildschweine können durch ihr Gewicht und sehr viele Muskeln enorme Fahrzeugschäden verursachen.

Wer kommt dafür warum auf?

Einmal mehr musst du hier zwingend die Polizei rufen. Schon damit diese den Jagdausübungsberechtigten des Reviers alarmiert, damit er das wahrscheinlich schwerverletzte Tier erlösen kann. Doch obwohl der Jäger in seinem Revier umfassende Sicherungspflichten hat, ist er nicht für Wildschäden verantwortlich.

Da es sich bei dem Wildschwein um sogenanntes Haarwild handelt, ist deine Teilkaskoversicherung dafür der Ansprechpartner. Deswegen musst du ebenfalls die Polizei rufen: Sie muss dir die Nachweise für einen tatsächlichen Wildunfall geben; etwa durch Haar- oder Blutspuren an deinem Auto.

Wichtig: Sollte insbesondere ein Wildschwein nach einem Unfall in der Nähe verbleiben, dann entferne dich keinesfalls weit vom Auto. Das Tier könnte dich angreifen und lebensgefährlich verletzen.

Szenario 8: Dooring-Vorfall mit Radfahrer

Dooring ist der Fachbegriff für Unfälle, bei denen Radfahrer mit offenen bzw. urplötzlich geöffneten Fahrzeugtüren kollidieren – und sich mitunter sehr schwer oder gar tödlich verletzen.  

Zu einem solchen Vorfall kommt es, als du dein Auto mittags in einer Parkbucht auf der rechten Straßenseite abstellst. Zwar schaust du noch in den Rückspiegel, bevor du die Tür öffnest, aber dennoch knallt Sekundenbruchteile später eine auf der Straße fahrende Radfahrerin dagegen. Glücklicherweise ist die Frau nicht verletzt, aber ihr Fahrrad dürfte ein Fall für den Altmetallhändler sein.

Wer kommt dafür warum auf?

Bei Dooring-Unfällen trägt in aller Regel der Autofahrer die Schuld, weshalb seine Haftpflichtversicherung alle Ansprüche des Unfallgegners bezahlen muss. Mitunter kommt noch ein Schmerzensgeld hinzu, was durch den Fahrer zu tragen ist – zumindest ist das die derzeitige Rechtslage nach einem Urteil des Landgerichts Köln.

Demnach genügt für Radfahrer ein Sicherheitsabstand von 50 Zentimeter und das Einhalten des jeweils gültigen Tempolimits, damit ihnen keine (Teil-) Schuld zugesprochen wird.

Allerdings gilt dies bislang nicht als Präzedenzfall. In Einzelfällen kann jener halbe Meter Abstand zu gering sein. Daher solltest du selbst bei verletzungsfreien Dooring-Unfällen stets die Polizei hinzuziehen.

Wichtig: Steige an Straßen und Radwegen nur mit dem sogenannten „holländischen Griff“ aus. Dabei betätigst du den Türhebel mit der rechten Hand, wodurch du dich automatisch drehen und einen Schulterblick nach hinten durchführen musst.

Szenario 9: Fahrzeugbrand durch Vandalismus

Es wirkt surreal, was du da gerade live auf dem Fernsehbildschirm siehst: Eine Demo in deiner Stadt ist ziemlich eskaliert. Jetzt ziehen Randalierer durch die nächtlichen Straßen und kühlen ihr Mütchen an allem, was ihnen unter die Augen kommt.

Als das Fernsehbild auf eine Luftaufnahme umschaltet, bekommst du nach einigen Sekunden ein sehr unangenehmes Gefühl im Magen: Das ist doch die Seitenstraße, in der du wohnst – und wo vor dem Haus dein Auto steht.

Während du jetzt durch die Fenster im vierten Stock auch die zornigen Geräusche einer randalierenden Menschengruppe vernimmst, kannst du auf dem Bildschirm in Full-HD sehen, was unten vor sich geht – und dir wird schlecht. Du siehst erst ein Feuerzeug aufflammen, dann ein Stück Stoff brennen. Wirkungslos rufst du „NEIN“ in Richtung Fernseher und musst mitansehen, wie der Brandsatz ausgerechnet gegen dein Auto geworfen wird.

Es dauert nur wenige Sekunden, bis der Wagen lichterloh in Flammen steht. Was am nächsten Morgen nach dem Feuerwehreinsatz noch verbleibt, ist ein ausgeglühtes Gerippe, von dem nur noch Metallteile verbleiben.

Wer kommt dafür warum auf?

Wer dein Auto angezündet hat, lässt sich trotz der Fernsehbilder nicht mehr ermitteln. Die Vandalen waren alle vermummt, und obwohl die Polizei viele Randalierer in Gewahrsam hat, ist es unmöglich, einem davon rechtssicher den Wurf des Brandsatzes nachzuweisen.

Das kann für dich gleich doppeltes Pech bedeuten:

  1. Grundsätzlich bleibst du, bzw. deine Versicherung, auf dem Schaden sitzen, wenn keine Täter ermittelt werden können – oder diese nicht zahlen können.
  2. Brände werden bereits durch eine Teilkaskoversicherung gedeckt. Wenn die Brandursache jedoch Vandalismus, respektive Brandstiftung lautet, kann es nur die Vollkaskoversicherung richten.

Es geht jedoch noch schlimmer: Sofern es sich in dem Beispiel um sogenannte „innere Unruhen“ handelt, also nicht nur einzelne Demo-Teilnehmer durchdrehen, sondern es etwa im ganzen Stadtgebiet zu Randale und Chaos kommt, dann kann sich sogar die Vollkaskoversicherung von jeder Haftung freisprechen. In dem Fall bliebe dir dann nur noch der Klageweg in Richtung Staat.

Last, but not least: Selbst, wenn die Versicherung dir aushilft, dann sind in aller Regel nur diejenigen Dinge abgedeckt, die zum Fahrzeug gehören oder nur damit genutzt werden können. Schlechte Karten also für alles zwischen mobilem Navi-Gerät und dem Gepäck im Kofferraum.