Hund im heißen Auto: Darf ich die Scheibe einschlagen?
Man liest es leider immer noch zu oft: Leichtsinnig lassen Tierhalter ihre Hunde an warmen Tagen im Auto zurück. Das Risiko für einen Hitzetod steigt dabei schnell an.
Man liest es leider immer noch zu oft: Leichtsinnig lassen Tierhalter ihre Hunde an warmen Tagen im Auto zurück. Das Risiko für einen Hitzetod steigt dabei schnell an.
Es braucht keine 30 Grad und strahlenden Sonnenschein, schon 24 Grad Außentemperatur reichen aus, um den Innenraum eines Autos nach zehn Minuten auf 31 (!) Grad aufzuheizen. Nach einer halben Stunde herrschen bereits 40 Grad im Innern. Der Kreislauf eines Hundes ist wesentlich sensibler als der eines Menschen. Hunde besitzen keine Schweißporen, sie regulieren ihren Wärmehaushalt über Hecheln. Dadurch verlieren sie jedoch viel Flüssigkeit, die sie nicht ausgleichen können, wenn sie im heißen Auto festsitzen. Ein Kreislaufkollaps droht und die Situation wird für den Vierbeiner lebensbedrohlich.
Daher der Appell: Lasst eure Tiere (und natürlich auch Kinder) nicht im Auto zurück - es kann tödlich enden!
Es sind 30 Grad im Schatten und du findest in einem Auto einen sichtlich angeschlagenen Hund und kein Herrchen oder Frauchen in Sicht. Was ist jetzt zu tun? Darf man einfach die Scheibe einschlagen, um das Tier aus der bedrohlichen Lage zu retten?
So gehst du mit der Situation richtig um:
Die Polizei wird bei Eintreffen den Fahrzeughalter ermitteln und versuchen, ihn zu erreichen. Glückt das nicht rechtzeitig, kann die Polizei zwangsweise das Fahrzeug öffnen und den Hund befreien. Die Kosten des Polizeieinsatzes trägt der Fahrzeug- oder Hundehalter. Außerdem droht ihm eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Selbst handeln:
Befindet sich der Hund bereits in einer sehr kritischen Lage und könnte vor dem Eintreffen der Polizei sterben, kannst du die Scheibe einschlagen oder das Auto gewaltsam öffnen. Rechtlich gesehen kann dies durch die Notstandregelung gedeckt werden, wenn andere Hilfe nicht rechtzeitig vorhanden ist.
Wird ein Hund im Auto bei Hitze zurückgelassen, greift § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG): Wer einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund extreme Schmerzen zufügt oder das Tier tötet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Zu beachten ist jedoch, dass es hierfür eines vorsätzlichen Handelns des Tierhalters bedarf, andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 € geahndet werden kann.
Quelle: bussgeldkatalog.de, Presseportal