Eines vorweg: Die Straßenverkehrsordnung regelt nicht, welches Schuhwerk Autofahrer tragen sollen. Ein generelles Verbot gibt es laut Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen nicht, wie der Express berichtet. Dennoch würde der Experte grundsätzlich davon abraten mit Badelatschen oder gar barfuß Auto zu fahren: Man könnte möglicherweise in Gefahrensituationen oder im Falle einer Vollbremsung von den Pedalen abrutschen. Wirklich verkehrssicher ist es nicht barfuß oder mit Flip-Flops Auto zu fahren.
Im Falle einer Verkehrskontrolle würde nicht zwingend ein Bußgeld verhängt werden und selbst bei einem Unfall darf mit einer Schadenersatzzahlung der Versicherung gerechnet werden, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Haben die Flip-Flops jedoch den Unfallhergang stark beeinflusst, kann dem Fahrer mit losem Schuhwerk eine Mitschuld zugesprochen werden. Wie der TÜV-Experte erklärte, sieht er im Fahren mit Flip-Flops einen klaren Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht beim Führen von Kraftfahrzeugen. Versicherungen könnten hier von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen und die Kasko-Leistungen kürzen oder verweigern.