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Schnee am Wochenende: Neue Winterreifenregelung beachten

Ab Samstag ist in einigen Regionen von Rheinland-Pfalz mit dem ersten richtigen Schnee zu rechnen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten alle Autofahrer ihre Winterreifen aufgezogen haben – doch da gibt es ab dem 01. Januar 2018 neue Regeln und Strafen…

Erster Schnee in einigen Regionen

Die Temperaturen heute Morgen haben es schon angedeutet: Der Winter hält Einzug in Rheinland-Pfalz. Zum Wochenende wird es dann richtig ungemütlich: RPR1.Wetterexperte Kai Zorn prognostiziert die ersten Schneefälle für Eifel, Westerwald, Taunus, Hunsrück und Pfälzer Wald – möglicherweise bis auf 300 Meter runter!

Neuregelung ab 2018

Wenn Autofahrer in diesem Jahr die Winterreifen aufziehen, sollten sie aber auf jeden Fall die neuen Regeln für die Winterbereifung ab 2018 kennen.

Beim Neukauf sollte neben der Qualität auch auf das sogenannte „Alpine“-Symbol geachtet werden. Wie der ADAC mitteilt, ist das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte ab 1. Januar 2018 für alle neuen Winterreifen Pflicht.

Das bisherige M+S-Zeichen auf Neureifen reicht dann nicht mehr aus.

Wichtig für alle Autofahrer mit „alter“ M+S-Aufschrift: Übergangsweise erfüllst Du damit bis zum 30. September 2024 noch die Winterreifenpflicht – was bedeutet, dass Verbraucher ihre bereits vorhandenen Bereifung mit M+S-Symbol nicht sofort ersetzen müssen.

Wieso wird ein neues Symbol eingeführt?

Der Umstellung liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde: Bisher hatte es für das veraltete M+S-Symbol keine einheitlichen Winter-Prüfkriterien gegeben. Mit dem „Alpine“-Symbol müssen Reifen nun bei einem vergleichenden Schnee-Bremstest Mindestqualitäten nachweisen.

Neue Strafen bei Sommerreifen-Benutzung im Winter

Zukünftig wird der Halter auch dann bestraft, wenn er zulässt oder sogar anordnet, dass sein Wagen mit Sommerreifen bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte“ bewegt werden soll. Dabei ergeben sich folgende Kosten:

Fahrer

: Ein einfacher Verstoß gegen die Winterreifenpflicht wird weiterhin mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.

Halter

: Auch der Halter eines Fahrzeugs – etwa wenn eine andere fahrberechtigte Person den Wagen fährt – muss bei einem Verstoß mit einer Geldbuße von 75 EUR und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung, ADAC, RPR1.Wetterexperte Kai Zorn