Doch was tun, wenn man einen Hund im Auto entdeckt? Wir haben bei der Poliziei in Trier nachgefragt:
Entdecken Passant*innen einen Hund im Auto, sollten sie die Polizei rufen, wenn der Halter nicht zu finden ist. Auf einem Supermarktparkplatz kann man den Besitzer des Wagens ausrufen lassen. Dem Tierhalter droht dann eine Strafe wegen Tierquälerei. Muss die Polizei ein Tier befreien, trägt der Halter die Kosten.
Falls sich der Hund bereits in Todesgefahr befindet, dürfen auf Privatpersonen die Scheibe sogar selbst einschlagen. Rechtlich gesehen, kann dies durch die Notstandregelung gedeckt werden, wenn andere Hilfe – durch Polizei oder Feuerwehr – nicht rechtzeitig vorhanden ist.