Verkleidet im Auto
picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klos
Verkleidet im Auto
Verkleidung kann teuer werden

Darf ich maskiert Auto fahren?

Diese Frage stellt sich vor allem in der Fastnachtszeit. Darf ich verkleidet Auto fahren oder droht dann Ärger mit der Polizei oder mit der Bußgeldstelle?

Maske kann teuer werden!

Viele Narren investieren Stunden, um ihr Kostüm vorzubereiten und da ist es nicht unüblich in voller Montur ins Auto zu springen, um zum nächsten Fastnachtsumzug oder zur Party zu fahren. Doch ist das erlaubt? Darf man verkleidet Auto fahren?

§ 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt das Fahren im Kostüm jedenfalls nicht ausdrücklich. Wer maskiert Auto fährt, muss nicht automatisch mit einem Bußgeld oder sogar Punkten in Flensburg rechnen. Der Paragraph legt jedoch fest, dass der Fahrer dafür zu sorgen hat, dass seine Sicht, sein Gehör und seine Bewegungsfreiheit durch das Kostüm nicht behindert werden. Auf Masken und starre Kostüme sollte daher verzichtet werden. Das sagt auch Steffen Mißbach, Kraftfahr-Experte von TÜV Rheinland: "Augenklappen, große Hüte oder Masken, die den gesamten Kopf bedecken, dürfen während der Fahrt nicht getragen werden. Sie beeinträchtigen das Sichtfeld und teils auch das Gehör [...]." 

Gleiches gilt übrigens auch für die Mitfahrer im Auto. Ihre Kostüme dürfen die Sicht und die Bewegung des Fahrers ebenfalls nicht einschränken. Sperrige Kostüme sowie Masken sollten daher besser im Kofferraum untergebracht und erst vor Ort getragen werden.

Bußgeld für Sichtbehinderung

Ein bunt geschminktes Gesicht oder eine Clownsnase stellen kein Problem dar. Auf Vollmasken sollten Karnevalisten jedoch verzichten, denn laut der im Herbst 2017 geänderten StVO ist es Fahrzeugführern ausdrücklich verboten, das Gesicht so zu verhüllen oder zu bedecken, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Der Grund liegt auf der Hand: Bei einer Ordnungswidrigkeit müssen Ordnungshüter den Fahrer identifizieren können. 

Mit Maske geblitzt

Kann ich belangt werden, wenn ich mit einer Verkleidung geblitzt werde? Sicherlich sorgt das Blitzerfoto für Erheiterung bei der Polizei und erschwert vermutlich erstmal die Identifizierung des Fahrers, doch stehen den Behörden diverse Mittel zur Fahrermittlung zur Verfügung. Beruft sich die Polizei jedoch darauf, den Fahrer aufgrund der Kostümierung nicht bestimmen oder erkennen zu können, droht eine Fahrtenbuchauflage. 

Mit Maske Unfall gebaut

Wird ein Verkehrsunfall verursacht, während man kostümiert am Steuer saß, greift die StVO. Wurde die Wahrnehmung durch die Maskierung derart eingeschränkt, verstoßt der Unfallverursacher gegen seine Sorgfaltspflicht, denn unter diesen Umständen wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Der Karnevalsnarr muss neben den üblichen Konsequenzen eines Verkehrsunfalls mit einem zusätzlichen Bußgeld rechnen. War die Kostümierung also Schuld am Verursachen des Unfalls, muss der Narr für den gesamten Schaden aufkommen. 

Übernimmt die Versicherung den Schaden?

Wurde der Schaden grob fahrlässig aufgrund einer Kostümierung verursacht, kann die Versicherung die Kaskoleistungen verweigern. Das bedeutet, dass der Schaden am eigenen Auto ebenfalls selbst bezahlt werden muss. Anders sieht es mit der Haftpflichtversicherung aus. Um das Unfallopfer nicht zu bestrafen, greift diese in der Regel, auch wenn kostümiert Auto gefahren wurde. Die Schadensfreiheitsklasse wird jedoch auch in diesem Fall angepasst. 

Ohne Kostüm und Promille im Blut

Ebenso wie üppige Verkleidungen ist auch Alkohol hinter dem Steuer ein absolutes Tabu im Karneval. "Eine 0-Promille-Grenze sollte prinzipiell für jeden verantwortungsbewussten Auto- und Radfahrer gelten", unterstreicht der Experte.

Auch Fußgänger oder Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahn oder Taxi sollten es zur eigenen Sicherheit mit dem Alkoholkonsum nicht übertreiben. Stark alkoholisierten Narren kann sonst die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln auch mal verweigert werden.

Quelle: Presseportal / TÜV Rheinland AG, Bussgeldkatalog, ADAC

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