Neue Regel für Rettungsgasse
Für Autobahnen und zweispurige Schnellstraßen gilt seit dem 1.1.2017 eine neue Regelung für die Rettungsgasse. Das müssen alle Autofahrer jetzt wissen.
Für Autobahnen und zweispurige Schnellstraßen gilt seit dem 1.1.2017 eine neue Regelung für die Rettungsgasse. Das müssen alle Autofahrer jetzt wissen.
Sobald es auf der Autobahn stockt oder es zum kompletten Stillstand kommt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Das heißt für alle Autofahrer: Ein Stau ohne Rettungsgasse darf so nicht existieren!
Es spielt fortan keine Rolle mehr für die Rettungsgasse, wie viele Fahrstreifen eine Fahrbahn hat. Die Gasse wird immer rechts neben dem äußersten linken Fahrstreifen gebildet. Bei drei oder vier Spuren fahren dementsprechend alle Autos auf der linken Spur nach links und alle anderen nach rechts. Bisher war es so, dass die Rettungsgasse bei vier Fahrspuren immer in der Mitte war.
Im folgenden Video wird ausführlich erklärt, wie die „neue“ Rettungsgasse korrekt gebildet wird:
Quelle: mimikama