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Beseitigung und Mieterrechte

Was tun, wenn es schimmelt?

Wir erklären Euch was zu tun ist, wenn ihr mit Schimmel in Eurer Wohnung zu kämpfen habt...

Vor allem Küche und Badezimmer sind häufig betroffen: Durch Kochen und Duschen wird viel Feuchtigkeit an die Raumluft abgegeben - die ideale Voraussetzung für Schimmelbildung. Eine vierköpfige Familie produziert durch Kochen, Duschen und Schwitzen circa zehn Liter Feuchtigkeit pro Tag. Aber auch eindringendes Wasser, eine schlechte Dämmung und falsches Lüften kann zur Schimmelbildung führen.

Besondere Vorsicht ist an Dichtungen von Fenstern und Türen geboten - dort bildet sich schnell Kondenswasser und damit Schimmel. Dieser sollte sofort entfernt werden! Wartet man mit der Schimmelbekämpfung, verschlimmert sich das Problem.

Oberflächlicher Schimmelbefall auf Metall, Keramik, Glas oder lackiertem Holz kann relativ einfach beseitigt werden. Mit einem Haushaltsreiniger können die schwarzen Flecken abgewaschen werden, erklärt Rolf Buschmann von der Verbraucherzentrale NRW. Ist Dichtungsmaterial aus Silikon von Schimmel betroffen, müssen diese Stellen entfernt und neu verfugt werden.

Ist unbehandeltes Holz von Schimmel befallen, reicht eine einfache Reinigung dagegen meistens nicht aus, da der Schimmel leicht in das Material einzieht. Oberflächliche Flecken können noch eigenständig entfernt werden, anschließend sollte aber ein Profi überprüfen, ob sich auch in tieferen Materialschichten Schimmel festgesetzt hat.

Bei Schimmelbefall ab einer Größe von einem halben Quadratmeter sollten Betroffene nicht mehr selbst Hand anlegen, sondern immer einen Fachmann hinzuziehen. Harte Flächen können hier noch abgewischt werden, aus Tapeten beispielsweise muss der Schimmel allerdings vollständig herausgeschnitten werden.

Breitet sich Schimmel in einer Mietwohnung aus, muss der Vermieter schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden - unabhängig davon, ob der Mieter für den Befall verantwortlich ist, oder nicht. Dann kann der Hauseigentümer in Aktion treten und den Schimmel beseitigen lassen. Auf diesem Wege sichert sich der Mieter auch gegen Schadensersatzforderungen seitens seines Vermieters ab.

Sollten die Schimmelflecken größer werden während der Vermieter davon nichts weiß, muss der Mieter unter Umständen für die Schäden haften - auch dann, wenn er an dem ursprünglichen Befall keine Schuld trägt.

Schimmelbefall wirkt sich langfristig negativ auf die Gesundheit des Menschen aus. In zahlreichen Studien konnte ein Zusammenhang zwischen der Belastung durch Schimmelpilze und Atemwegsbeschwerden nachgewiesen werden. In der Luft befindliche Sporen können allergische und reizende Reaktionen beim Menschen auslösen.

Da bislang nicht herausgefunden werden konnte, ab welcher Konzentration an Schimmelpilzen welche gesundheitlichen Auswirkungen auftreten, muss man vorsorgen: Sobald Schimmel in der Wohnung auftritt, sollte dieser sicherheitshalber direkt beseitigt werden.

Quellen: Focus, Stern, Umweltbundesamt