Einkaufskorb in Supermarkt
picture alliance / Zoonar | monticello
Einkaufskorb in Supermarkt
Nützlicher Hinweis

Wer zahlt, wenn mir beim Einkaufen etwas kaputt geht?

Ein unaufmerksamer Moment und schon ist es passiert: eine Weinflasche fällt zu Boden. Ein Meer aus Scherben und eine riesige Sauerei bleiben zurück. Was nun? Muss ich für den Schaden aufkommen?

Muss ich für den Schaden haften?

Oftmals genügt eine ungünstige Bewegung und das Malheur ist perfekt. Ob Glasflaschen, ein Karton mit Eiern oder ein Becher Joghurt - hin und wieder landen Artikel schneller auf dem Boden, als einem lieb ist. Manch einer macht sich dann gerne schnell aus dem Staub. Vielen ist es peinlich und sie befürchten Ärger für den verursachten Schaden. Andere dagegen sind ehrlich und wenden sich an das Personal. Doch wie ist das eigentlich? Muss die von mir beschädigte Ware bezahlt werden?

Kaputte Bierflasche
Kaputte Bierflasche

Weitverbreiteter Irrtum

Bei vielen Kunden ist es eine gängige Annahme, dass sie Produkte, die sie im Supermarkt versehentlich kaputt machen, nicht bezahlen müssen. Wie der Express unter Berufung auf die Stiftung Warentest berichtet, ist dies jedoch ein weitverbreiteter Irrtum. Wenn man im Geschäft etwas beschädigt, ist man grundsätzlich dafür haftbar und man muss für den Schaden aufkommen. Allerdings zeigen sich viele Einzelhändler in den meisten Fällen sehr kulant und drücken häufig ein Auge zu, vor allem bei kleineren Schäden, wie einem zerborstenen Gurkenglas oder dem Eierkarton. Den Verbrauchern wird dafür oftmals keine Rechnung gestellt. Wenn man beabsichtigt hatte, die Ware zu kaufen, tauschen einige Supermarktbetreiber aus Kulanz die kaputte Ware gegen neue aus. Der Schaden wird beseitigt, abgeschrieben und der Kunde kann seinen Einkauf weiter fortführen. Kundenfreundlichkeit steht eben an oberster Stelle.

Verpflichtet sind Einzelhändler jedoch nicht dazu. Grundsätzlich ist es so, dass für Schäden, die während des Einkaufens entstehen, auch die entsprechende Haftung übernommen werden muss. Wollte man die Ware also nicht kaufen, kann man nur auf die Kulanz des Ladenbetreibers hoffen. Allerdings hat er das Recht, den Kunden für den Schaden haftbar zu machen, schließlich entsteht dem Supermarkt ein Verlust, wenn die Ware nicht mehr verkauft werden kann. 

Besteht also ein Einzelhändler auf sein Recht, springt die private Haftpflichtversicherung ein. Nicht nur bei kleineren Missgeschicken, sondern auch und gerade dann, wenn es um höhere Schadenssummen geht. Eine Ausnahme besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder absichtlichem Handeln.

Schaden unbedingt melden

Egal was und wie es passiert ist, in jedem Fall sollte man den entstandenen Schaden melden und nicht einfach ignorieren. Gleich nach dem Missgeschick sollte ein Mitarbeiter davon in Kenntnis gesetzt werden. Wer ehrlich ist und seinen Fehler eingesteht, kann auch auf die Kulanz des Ladenbetreibers hoffen. Wer hingegen fahrlässig Ware beschädigt hat, muss dafür natürlich zahlen.

Muss ich Ware bezahlen, die mein Kind beschädigt hat?

Bei Kindern gelten laut "Focus" Sonderregeln: Grundsätzlich ist es so, dass Kinder unter sieben Jahren nicht haftbar sind. Ist das Kind jedoch älter, muss im Einzelfall entschieden werden, inwieweit es für seine Handlungen verantwortlich gemacht werden kann.

Eltern haften für ihr Kind nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben - jedoch muss auch hier der Einzelfall betrachtet werden. Als Elternteil kann man schließlich nicht rund um die Uhr ein Auge auf sein Kind haben. Ist man beispielsweise gerade am Bezahlen und das Kind lässt die Ware fallen, muss man nicht für den Schaden haften. Lässt man sein Kind aber während des ganzen Einkaufs unbeobachtet, kann die Sachlage schon anders aussehen. 

 

Quelle: Express, Focus

Die beste Musik für dich - auch zum Einkaufen in unserer App!

LOTTE & MAX GIESINGER mit AUF DAS, WAS DA NOCH KOMMT

100% Deutschpop

100% Deutschpop


Es läuft:
LOTTE & MAX GIESINGER mit AUF DAS, WAS DA NOCH KOMMT