Ab 1. Januar 2018: Mehr Schutz für Schwangere und Mütter
Seit mehr als 60 Jahren sorgt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) dafür, dass Frauen in der Schwangerschaft und nach der Geburt gesetzlich geregelte Auszeiten in Anspruch nehmen dürfen und ihnen außerdem ein besonderer Kündigungsschutz zusteht. Ab 1. Januar 2018 treten nun einige Neuregelungen in Kraft.