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So verhältst du dich richtig!

Was tun, wenn ein Einbrecher im Haus ist?

Was sollte man tun, wenn man merkt, dass sich ein Einbrecher in den eigenen vier Wänden befindet? Unsere Tipps helfen dir, dich richtig zu verhalten...

Was tun, wenn ein Einbrecher am Werk ist?

Schon der Gedanke daran, von einem merkwürdigen Geräusch oder Schritten im Haus geweckt zu werden, verursacht Gänsehaut. Aber wie verhält man sich nun richtig, wenn sich tatsächlich ein Einbrecher Zugang zu den eigenen vier Wänden verschafft hat? Es gilt vor allem: Sich selbst nicht in Gefahr bringen! 

Trifft man persönlich auf die fremde Person, heißt es Ruhe bewahren und die direkte Konfrontation nach Möglichkeit vermeiden. Man sollte dem Einbrecher niemals den Fluchtweg abschneiden, denn damit würde man sich selbst in Gefahr bringen. Besser ist es, sich zurückzuziehen - auch wenn das bedeutet, dass der Ganove mit Wertgegenständen fliehen kann. Mann weiß nie, ob der Eindringling möglicherweise bewaffnet und aggressiv ist.

Im Gegensatz zum Opfer hat sich der Täter darauf vorbereitet eine Straftat zu begehen. Am besten verlässt man, wenn möglich, ruhig die Wohnung oder das Haus. Das rät auch Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin der Opferhilfeorganisation „Weisser Ring“.

Telefon griffbereit haben und Polizei anrufen

Sicherheitsexperten empfehlen, neben dem Bett ein Handy liegen zu haben, um in Notfällen direkt die Polizei informieren zu können. Das Haus oder die Wohnung der Nachbarn wäre beispielsweise ein guter Ort, um auf Hilfe zu warten.

Im Zimmer einsperren

Ist es nicht möglich unbemerkt die Wohnung zu verlassen, sollte man sich in einem Zimmer einschließen.  Am besten die Tür auch mit schweren Gegenständen versperren.

Aussehen des Einbrechers merken

Kann man einer Begegnung mit dem Einbrecher nicht aus dem Weg gehen, ist es wichtig, sich das Aussehen der Person für eine polizeiliche Befragung gut einzuprägen. Oft seien die Täter sogar gar nicht maskiert, sagt die Bundesgeschäftsführerin des „Weissen Rings“.

Verschwindet der Eindringling mit einem Fluchtfahrzeug, sollte man sich das Kennzeichen, die Marke und die Farbe merken.

Recht auf Notwehr?!

In Deutschland gibt es zwar das Recht auf Notwehr, um sein Leben und auch sein Eigentum zu schützen, doch so einfach ist das rechtlich gesehen nicht. Schon beim Einsatz von Pfefferspray kann es zu einer Anzeige kommen, da dies als Waffe gilt. Außerdem kann das Einbruchsopfer nicht vorhersehen, wie stark oder kriminell der Einbrecher ist - Faktoren, die juristisch gesehen eine Rolle spielen. 

Quelle: Focus/Stuttgarter Zeitung/Wunderweib