Neue Gesetze zum 01. Juni: Das ändert sich für Verbraucher
Ab dem 01. Juni treten wieder neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die wir kennen sollten. Hier gibt es alle Änderungen im Überblick…
Ab dem 01. Juni treten wieder neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die wir kennen sollten. Hier gibt es alle Änderungen im Überblick…
Ab Morgen tritt die Telekommunikationsmarkt-Transparenzverordnung in Kraft. Das bedeutet, dass Anbieter ihren Neukunden zukünftig Produktinformationsblätter aushändigen müssen. Folgende Punkte müssen darin enthalten sein:
Anbieter müssen ihren Kunden zukünftig mit jeder Rechnung mitteilen, wann der Vertrag gekündigt werden muss, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden. Zudem müssen sie eine Auflistung erstellen, was der Vertrag ohne Handy, mit Handy oder mit einem Premium-Gerät kosten würde.
Verkäufer, die die Rücknahme von elektrischen Geräten verweigern, obwohl diese unter die Rücknahmepflicht fallen, müssen künftig mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen.
Ab dem 01. Juni ist Schluss mit dem analogen Kabelfernsehen. Laut Unitymedia sollen noch rund 640.000 Kunden analoges Programm nutzen. Nun wird dieses Sendesignal jedoch abgeschaltet und durch ein Standbild ersetzt.
>>Hier kann mit Hilfe der Postleitzahl das genaue Datum abgefragt werden<<
In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigen soll ab dem 01. Juni das Auskunftsrecht den Arbeitern ermöglichen, ihre Entlohnung mit dem Gehalt von Kollegen mit gleicher Tätigkeit zu vergleichen.
Die Information bezieht sich jedoch nicht auf das exakte Gehalt, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von Arbeitern des anderen Geschlechts oder mit vergleichbaren Tätigkeiten.
In Unternehmen in Tarifverträgen soll das Auskunftsanspruchsrecht über die Betriebsräte wahrgenommen werden.
Die Roaming-Gebühren fürs mobile Telefonieren und Surfen im EU-Ausland sind zwar in den letzten Jahren immer weiter gesunken, ab dem 15. Juni 2017 sind die Aufschläge aber endgültig Geschichte. Dann kostet telefonieren, SMS schreiben und surfen über EU-Grenzen hinweg nicht mehr als innerhalb Deutschlands.
Quelle: Schweriner Volkszeitung