Neuerung bei Winterreifen: Das musst Du ab 2018 beachten!
Ab dem 01. Januar 2018 gelten neue Regeln und Strafen bezüglich der Winterbereifung. Das müssen Autofahrer jetzt wissen…
Ab dem 01. Januar 2018 gelten neue Regeln und Strafen bezüglich der Winterbereifung. Das müssen Autofahrer jetzt wissen…
Wer eine neue Winterbereifung kauft, sollte demnächst neben der Qualität auch auf das sogenannte „Alpine“-Symbol achten. Wie der ADAC mitteilt, ist das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte ab 1. Januar 2018 für alle neuen Winterreifen Pflicht.
Das bisherige M+S-Zeichen auf Neureifen reicht dann nicht mehr aus.
Wichtig für alle Autofahrer mit „alter“ M+S-Aufschrift: Übergangsweise erfüllst Du damit bis zum 30. September 2024 noch die Winterreifenpflicht – was bedeutet, dass Verbraucher ihre bereits vorhandenen Bereifung mit M+S-Symbol nicht sofort ersetzen müssen.
Der Umstellung liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde: Bisher hatte es für das veraltete M+S-Symbol keine einheitlichen Winter-Prüfkriterien gegeben. Mit dem „Alpine“-Symbol müssen Reifen nun bei einem vergleichenden Schnee-Bremstest Mindestqualitäten nachweisen.
Zukünftig wird der Halter auch dann bestraft, wenn er zulässt oder sogar anordnet, dass sein Wagen mit Sommerreifen bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte“ bewegt werden soll. Dabei ergeben sich folgende Kosten:
: Ein einfacher Verstoß gegen die Winterreifenpflicht wird weiterhin mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.
: Auch der Halter eines Fahrzeugs – etwa wenn eine andere fahrberechtigte Person den Wagen fährt – muss bei einem Verstoß mit einer Geldbuße von 75 EUR und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung