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Neuerung im Onlinebanking und bei Kreditkarten

Das ändert sich für Bankkunden ab 2018

Ab dem 13.Januar gelten neue Regeln für den europäischen Zahlungsverkehr. Wir haben alle zukünftigen Änderungen im Onlinebanking und bei Kreditkarten zusammengefasst.

Post von der Bank

Bankkunden bekommen in den kommenden Tagen wichtige Post von Sparkasse, Volksbank, & Co. Der Grund: Ab 13. Januar 2018 gelten neue, europaweit einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr, weshalb die Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern werden.

Das sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1. Haftungsgrenze bei 50 Euro

Wird die Bank- oder Kreditkarte oder sogar das Onlinebanking von Dritten missbraucht, gilt die Regel, dass der betrogene Kunde nur einen Teil seines Verlustes selbst tragen muss. Bisher lag der Beitrag hier bei 150 Euro, wenn die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt wurde. Ab 2018 sinkt diese Haftungsgrenze auf 50 Euro. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder bei bewiesenem Vorsatz haftet der Kunde weiterhin unbeschränkt, so der Bankverband.

Oft kommt es vor, dass Hotels oder Autovermietungen beim Einchecken oder bei der Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kreditkartenkonto des Kunden blocken. Laut den neuen AGB muss der Inhaber dem aber vorher zustimmen. Erst nach diesem Vorgang ist das Bankinstitut berechtigt, den Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren.

3. Drittanbieter bekommen mehr Rechte

Ab 2018 haben Drittanbieter, etwa Apps, im Onlinebanking mehr Möglichkeiten. Kunden konnten die Dienstleister bisher schon damit beauftragen, Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen. Da die Fremdanbieter inzwischen aber gesetzlich anerkannt sind und der Bankenaufsicht unterliegen, dürfen Kunden ab Januar auch ihre PIN und TAN gegenüber den Diensten einsetzen.

Quelle: Focus