Zwei Ex-Bundestagsabgeordnete stehen in Kürze in München vor Gericht. (Archivbild)
Matthias Balk/dpa
Zwei Ex-Bundestagsabgeordnete stehen in Kürze in München vor Gericht. (Archivbild)
Oberlandesgericht München

Aserbaidschan-Affäre: Ex-Abgeordnete müssen vor Gericht

Entscheidungen in einem Gremium des Europarats beeinflussen: Dazu soll Aserbaidschans Regierung auf Bestechung von Parlamentariern gesetzt haben. Nun müssen zwei Ex-Abgeordnete der Union vor Gericht.

Wegen Bestechungsvorwürfen im Zuge der sogenannten Aserbaidschan-Affäre müssen sich zwei ehemalige Bundestagsabgeordnete der Union vor dem Oberlandesgericht München (OLG) verantworten. Das Gericht hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München nach Angaben eines Sprechers unverändert zugelassen, das Verfahren soll am 16. Januar beginnen. Zuvor hatte der «Münchner Merkur» darüber berichtet.

Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe

Der Ex-CDU-Parlamentarier Axel Fischer aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land wird der Bestechlichkeit verdächtigt, der ehemalige CSU-Abgeordnete Eduard Lintner aus Unterfranken der Bestechung von Mandatsträgern, wie die Generalstaatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung mitgeteilt hatte. Ziel der Zahlungen sei die Beeinflussung von Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) gewesen. Beide haben die Vorwürfe stets bestritten. Für sie gilt bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung.

Lintner, der 33 Jahre lang im Bundestag und bis 2010 in der PACE saß, soll nach Angaben der Ermittler über zwei Gesellschaften bis 2016 «einen mehrfachen Millionenbetrag über 19 ausländische Briefkastenfirmen» erhalten haben. Diese soll er teils an andere Abgeordnete weitergeleitet haben, die Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans beeinflussen sollten. Fischer, von 2010 bis 2018 als EVP-Fraktionschef in der PACE aktiv, soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er 2016 Bestechungsgeld in Höhe von 21 800 Euro erhalten haben.

Beeinflussung erst seit 2014 strafbar

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es in der Anklage um Zahlungen seit September 2014. Seitdem ist die Beeinflussung der Tätigkeit von Mitgliedern der parlamentarischen Versammlungen internationaler Organisationen wie der PACE in Deutschland strafbar.

Lintner nennt Vorwürfe «großen Unsinn»

Lintner hatte den Verdacht der Bestechung bei der Anklageerhebung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in München als «großen Unsinn» zurückgewiesen. Nach Ende seiner Zeit als Abgeordneter habe er sich als Lobbyist dafür eingesetzt, dass die Konfliktregion Berg-Karabach Aserbaidschan zugerechnet werde - ein aus seiner Sicht «völkerrechtlich korrekter Zustand». Dafür habe die Regierung dort auch Geld an seine Gesellschaften gezahlt. Andere Abgeordnete damit bestochen habe er aber nicht, erklärte Lintner.

Fischer: «Vorwürfe treffen nicht zu»

Fischer sagte der dpa bei der Anklageerhebung, die Vorwürfe gegen ihn «treffen nicht zu, sie dienen einzig der Vorverurteilung». Er sei «so froh, dass nach drei Jahren die Staatsanwaltschaft endlich ihre Papiere bei Gericht vorlegt und vorbringt, was ich getan haben soll». Das Verfahren sei «nicht nur für meine Familie und besonders für meine Kinder belastend und gefährlich, sondern es zerstört auch mein berufliches und soziales Leben», erklärte Fischer damals.

Ermittlungen dauerten mehrere Jahre

Auch die Anklage gegen zwei weitere Beschuldigte hat das OLG zugelassen. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft diesen vor allem Beihilfe vor, etwa durch Kontaktaufnahme oder Abwicklung von Zahlungen. Eine weitere ehemalige Abgeordnete, gegen die zwischenzeitlich auch ermittelt wurde, ist gestorben.

Die Ermittlungen hatten sich über Jahre hingezogen. Schon 2020 hatte es bei Lintner Durchsuchungen gegeben, im Jahr darauf hatte das Bundeskriminalamt Fischers Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht.

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