Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat die Überprüfung der Strafvollstreckungsverfahren infolge des Cannabisgesetzes inzwischen abgeschlossen. (Archivbild)
Christian Charisius/dpa
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat die Überprüfung der Strafvollstreckungsverfahren infolge des Cannabisgesetzes inzwischen abgeschlossen. (Archivbild)
Ein Jahr Cannabisgesetz

Nach Cannabisgesetz 500 Strafen im Saarland erlassen

Mit dem Cannabisgesetz hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Tausende Urteile überprüft. Die Arbeit ist inzwischen abgeschlossen.

Ein Jahr nach der Teil-Legalisierung von Cannabis sind im Saarland in 500 Fällen zuvor verhängte Strafen erlassen worden. Es handele sich dabei um reine Erlassfälle, in denen das einzig abgeurteilte Delikt meist der reine Besitz von Cannabis war, der nach dem neuen Gesetz in bestimmten Mengen zum Eigenkonsum erlaubt ist, wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mitteilte.  

Hinzu kämen rund 355 Verfahren, bei denen ein Gericht nun nach der Gesetzesänderung eine neue Strafe festsetzen müsse. Dies seien Fälle, in denen jemand wegen verschiedener Delikte verurteilt worden sei. Hier liefen noch einzelne gerichtliche Verfahren, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Zwei Haftentlassungen

Laut Cannabisgesetz ist seit dem 1. April 2024 grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige erlaubt.

Zwei Erwachsene seien nach einem Teil-Erlass oder einer Verkürzung der Strafe aus dem Strafvollzug entlassen worden. Bei einer weiteren einstelligen Zahl von Verurteilten sei durch die neue Regelung eine von mehreren Strafen erlassen worden, die Betroffenen blieben aber zur Vollstreckung der anderen Strafe im Vollzug. 

Tausende Verfahren geprüft

Grundsätzlich mussten alle rund 21.000 laufenden Vollstreckungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes überprüft werden. Dabei seien die insgesamt 855 Verfahren identifiziert worden, die der Regelung unterfielen und daher nachzuarbeiten waren, wie der Sprecher sagte.

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