Als oberstes Organ der staatlichen Finanzkontrolle hat sich der Rechnungshof den Transformationsfonds im Saarland vorgeknöpft. (Symbolbild)
Katja Sponholz/dpa
Als oberstes Organ der staatlichen Finanzkontrolle hat sich der Rechnungshof den Transformationsfonds im Saarland vorgeknöpft. (Symbolbild)
Sonderbericht

Rechnungshof rügt Transformationsfonds

Schon vor einem Jahr hatte der saarländische Landesrechnungshof den Transformationsfonds für bedenklich gehalten. Jetzt gab es weitere Kritik der obersten Finanzkontrolleure.

Der Rechnungshof hat Intransparenz und Unzulänglichkeiten bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Transformationsfonds gerügt. Die SPD-Landesregierung hatte den drei Milliarden Euro schweren Fonds Ende 2022 für den Strukturwandel aufgelegt. Erst in der vergangenen Woche hatten sich SPD und CDU auf einige Änderungen geeinigt. 

Nach Ansicht des Rechnungshofes sind mehrere Zweckbestimmungen im Wirtschaftsplan des Fonds «zu unbestimmt und auslegungsbedürftig». Aufgrund dieser inhaltlichen Beliebigkeit könnten entscheidende Positionen des nicht angemessen parlamentarisch kontrolliert werden, heißt es in dem Sonderbericht. Außerdem kritisiert der Rechnungshof «den deutlichen Anstieg an konsumtiven Ausgaben». Zudem sei nicht ersichtlich, wofür und wann Eigenmittel anstelle von Notlagenkrediten eingesetzt werden sollen.

«Scheer School» erfüllt Anforderungen für Förderung nicht

Ferner weisen die Finanzkontrolleure darauf hin, dass es sich bei den Ausgaben für das Projekt «Scheer School» nicht um eine Investition im haushaltsrechtlichen Sinne handle. Die Regierung hatte angekündigt, 25 Millionen Euro aus dem Transformationsfonds für die Gründung eines internationalen Bildungsinstitutes zum Erwerb von Digitalkompetenzen zu geben. Dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Universität des Saarlandes und des gemeinnützigen August-Wilhelm Scheer Instituts für digitale Produkte und Prozesse. Der Rechnungshof erklärte, er stelle nicht das Projekt als solches infrage, eine Finanzierung müsse aber aus dem Kernhaushalt erfolgen.

Zu wenig Informationen aus dem Beirat

Darüber hinaus könnten laut Sonderbericht die verwaltungsinternen Prozesse sicherer und transparenter ausgestaltet werden. Der Öffentlichkeit würden keinerlei Informationen über Inhalte und Ergebnisse der Beratungen des Beirats zugänglich gemacht. «Dies wäre auch ohne die Verletzung legitimer Geheimhaltungsinteressen der beteiligten Unternehmen möglich», meinen die Prüfer.

Aus Sicht des Rechnungshofes kann der Beirat seiner Funktion als qualitätssicherndes Instrument nur dann gerecht werden, wenn sich jedenfalls im Grundsatz nachvollziehen lasse, ob und inwieweit die Auffassungen und Stellungnahmen der Sachverständigen Eingang in die Sachentscheidung gefunden hätten. Der Rechnungshof rügt nach eigenen Angaben ausdrücklich, dass ihm entgegen der Landeshaushaltsordnung keine diesbezüglichen Informationen zugänglich gemacht worden sind. 

CDU-Fraktion sieht sich bestätigt

Die neuen Regelungen, auf die sich SPD-Regierung und CDU-Fraktion kürzlich verständigt hatten, sind in den Sonderbericht noch nicht eingeflossen. Nach Auffassung des Rechnungshofes ändert dies aber nichts an den Feststellungen. Die Behörde verfolge die Entwicklungen rund um das Thema Transformationsfonds laufend und habe die aktuellen Ereignisse der vergangenen Woche zur Kenntnis genommen. 

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Thielen, wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion von Beginn an die grundsätzliche Struktur und die konkrete Umsetzung des Transformationsfonds durch die Landesregierung kritisch gesehen habe. «Unser Verhandlungsziel war daher auch, negative Aspekte zu beseitigen, welche jetzt der Rechnungshof des Saarlandes in seinem Sonderbericht vom 31. Oktober anspricht», kommentierte er. «Da uns dies gelungen ist, sehen wir uns in unserem Verhandlungsergebnis durch diesen Bericht bestärkt.»

Die CDU werde bei den Beratungen im Landtag auch weiterhin darauf achten, dass die vom Rechnungshof angesprochenen Punkte angemessen berücksichtigt würden, insbesondere hinsichtlich der Notlagebeschlüsse und des Wirtschaftsplans. 

Finanzminister geht von anderem Investitionsbegriff aus

In einer ersten Stellungnahme dankte Finanzminister Jakob von Weizsäcker (SPD) dem Rechnungshof für seine «intensive Befassung» mit dem Transformationsfonds. Sie gebe «wertvolle Hinweise und Anregungen», die man aufgreifen werde. So werde die Landesregierung dem Rechnungshof künftig auch Unterlagen zu den vertraulichen Beiratssitzungen zur Verfügung stellen. Der Beirat habe dafür in seiner letzten Sitzung seine grundsätzliche Zustimmung erteilt.

Auf der anderen Seite gebe es auch unterschiedliche Einschätzungen und Detailkritik, die er nicht teile. Etwa beim Investitionsbegriff: Hier gehe der Rechnungshof vom buchhalterischen Verständnis aus, das nur Investitionen in materielle Güter umfasse. Entscheidend in der Transformation seien jedoch auch Investitionen, um wachstumswirksame Innovationen und das entsprechende Know-How zu stärken – etwa mit der Scheer School of Digital Sciences an der Universität des Saarlands. 

Gerade die Entwicklung von Digitalisierungsexpertise, um die Verfügbarkeit von Fachkräften im IT-Bereich zu verbessern, stelle einen Dreh- und Angelpunkt für zukunftssichere Arbeitsplätze im Saarland dar. «Vor diesem Hintergrund würde ein rein buchhalterischer Investitionsbegriff den Herausforderungen der Transformation nicht gerecht», teilte von Weizsäcker mit.

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