Teilnahmebedingungen "Die RPR1. 10.000 € Hits"

im Auftrag von RPR1. ist die

Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG

Dudenstraße 12-26

68167 Mannheim

Amtsgericht Mannheim, HRA 709695

 

Nachfolgend "der Veranstalter" oder "RPR1." gennant.

 

Name des Gewinnspiels: Die RPR1. 10.000 € Hits

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit Absenden der WhatsApp-Nachricht mit dem Inhalt "Musikmix" an die
0800 8 62 62 62 erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.

2. Teilnahmeberechtigte Personen

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).

Mehrfachgewinne im Rahmen der verschiedenen Spielrunden sind ausgeschlossen: Ein Teilnehmer, der bereits in einer vorhergehenden Spielrunde gewonnen hat, kann nicht erneut teilnehmen.

3. Gewinnspieldauer

Registrierungszeitraum sowie Gewinnspielzeitrum: 17.02.2025 bis 28.03.2025

Wir behalten uns vor, den Zeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.rpr1.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

4. Ablauf des Gewinnspiels

Ermittlung Gewinner

Während des Gewinnspielzeitraums werden im Radioprogramm von RPR1. von Montag bis Freitag im Tagesprogramm die "10.000 € Hits" im Laufe des Tages ausgespielt. Diese Lieder werden vorher und während des Gewinnspiels auf rpr1.de und im laufenden On-Air-Programm kommuniziert. 

Zur Teilnahme ist immer dann, wenn im Radio mindestens einer der beiden kommunizierten "10.000 € Hits" im Tagesprogramm von RPR1. zu hören ist, eine WhatsApp Nachricht mit dem Text "Musikmix" an die 0800 8 62 62 62 zu schreiben.

Am Folgetag wir zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr einer der Teilnehmer des vorherigen Tages aus dem Lostopf per Zufall ausgelost und telefonisch über den Gewinn informiert. Ist der gezogene Gewinner telefonisch nicht erreichbar, entfällt der Gewinnanspruch und die Spielrunde ist beendet. 

Nach Beenden der Spielrunde wird der Lostopf geleert und eine erneute Anmeldung für die nächste Spielrunde ist notwendig. 

Maßgeblich darüber, wann die "10.000 € Hits" zu hören sind und damit eine Anmeldung möglich ist, ist die Ausstrahlung im Radioprogramm über UKW und DAB+. 

5. Gewinn

Die geplante Gewinnsumme über den gesamten Zeitraum beträgt 40.000 €. Pro Spielrunde beträgt der Gewinn entweder 1.000 € oder 10.000 €. 

Immer dann, wenn lediglich ein Song der beiden vorher kommunizierten "10.000 € Hits" läuft, beträgt der Gewinn der Spielrunde 1.000 €. Sind beide Songs direkt hintereinander im Radio zu hören, dann beträgt der Gewinn der Spielrunde 10.000 €. 

Gewinnausschüttung

Für die Auszahlung des Gewinns ist ein deutsches Girokonto notwendig. 

Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen auszahlen bzw. ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Auszahlung bzw. Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung bzw. Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet bzw. zahlt Gewinne nicht an Minderjährige aus.

Jeder Teilnehmer kann im Aktionszeitraum nur einmal gewinnen.

6. Teilnahmeausschluss

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.

7. Einverständniserklärung

Foto/Bild

Bei Übermittlung von Fotos/Bildern: Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter ein eingesandtes Foto im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw.  zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf www.rpr1.de und/oder auf der Facebookseite von RPR1.).  Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Foto verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Bildes und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben. Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an.

Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggfs. auf dem Foto zu erkennenden Personen begründet.

Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche

Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RPR1. auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von RPR1. gesendet.

Aufzeichnung von Gesprächen

Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.

Veröffentlichung von Gewinnern

Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.rpr1.de oder auf der Facebookseite von RPR1. bekannt gegeben werden.

Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von RPR1. und auf www.rpr1.de in Wort und/ oder Bild zu berichten.

Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.

 

8. Besondere Datenschutzhinweise

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an Gewinnspielen können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter diesem Link einsehen können.

 

Allgemeine Datenschutzhinweise

Die allgemeinen Datenschutzhinweise unseres Senders können hier unter diesem Link eingesehen werden.

9. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter

10. Haftung

Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
 

11. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.

Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.

12. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.

Mannheim, im Februar 2025