Teilnahmebedingungen Der RPR1. Traumurlaub

im Auftrag von RPR1. ist die

Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG

Dudenstraße 12-26

68167 Mannheim

Amtsgericht Mannheim, HRA 709695

 

Name des Gewinnspiels: Der RPR1. Traumurlaub

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.

2. Teilnahmeberechtigte Personen

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).

Ausgeschlossen wird ebenfalls ein mehrfacher Gewinn. Wer einmal für den Gewinn ausgelost wird, disqualifiziert sich für weitere Spielrunden. 

3. Gewinnspieldauer

Gewinnspielzeitraum: 05.02.2024 bis 01.03.2024

Wir behalten uns vor, den Zeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.rpr1.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

 4. Ablauf des Gewinnspiels

Registrierung für das Gewinnspiel:

Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Pflichtfelder des Registrierungsformulars auf www.rpr1.de unter Angabe von Namen, Anschrift und Kontaktdaten vollständig ausgefüllt werden.

Sämtliche Registrierungen landen in einem Lostopf.

Ermittlung Gewinner

Im Gewinnspielzeitraum wird von Montag bis Freitag jeweils ein Teilnehmer aus dem Lostopf gezogen und von den Moderatoren ein Mal am Tag, um 7 Uhr live im Radio mit Vornamen, Nachname und Wohnort genannt. Daraufhin hat der Teilnehmer zwei Songs Zeit, sich telefonisch unter der Telefonnummer 0800 8 626262* zurückzumelden. Maßgeblich ist die Ausstrahlung und das Ende der beiden Lieder über die UKW-Frequenzen von RPR1.

Gelingt dem Teilnehmer der Rückruf innerhalb der zwei Songs, hat der Teilnehmer gewonnen. Ruft der Teilnehmer nicht innerhalb der zwei Songs an, verfällt sein Gewinnanspruch.

Wir behalten es uns vor, das Gewinnspiel auch mehrmals am Tag zu spielen. Dieser Fall würde vorher im Radio kommuniziert werden. 

*Die Telefonnummer ist ausschließlich aus Deutschland erreichbar.

5. Gewinn

Bei dem Gewinn handelt es sich um einen Reisegutschein im Wert von 2.500 Euro. 

Zur Verfügung gestellt wird der Gewinn vom Reiseveranstalter "Berge & Meer". Der Gewinner hat die freie Auswahl innerhalb des Angebots von "Berge & Meer". Liegt der Wert der gebuchten Reise unter 2.500 Euro verfällt der Restbetrag des Reisegutscheins. Liegt der Wert der gebuchten Reise über 2.500 Euro, ist eine Zuzahlung in Höhe der Mehrkosten nötig. Der Reisegutschein ist bis zum 31.12.2024 einlösbar.

Gewinnausschüttung

Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen auszahlen bzw. ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Auszahlung bzw. Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung bzw. Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet bzw. zahlt Gewinne nicht an Minderjährige aus.

Eine Barauszahlung bzw. ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Zuschuss wird auf das Bankkonto des Gewinners bei einem deutschen Kreditinstitut überwiesen.

6. Teilnahmeausschluss

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.

7. Einverständniserklärung

Foto/Bild

Bei Übermittlung von Fotos/Bildern: Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter ein eingesandtes Foto im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw.  zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf www.rpr1.de und/oder auf der Facebookseite von RPR1.).  Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Foto verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Bildes und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben. Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an.

Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggfs. auf dem Foto zu erkennenden Personen begründet.

Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche

Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RPR1. auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von RPR1. gesendet.

Aufzeichnung von Gesprächen

Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.

Veröffentlichung von Gewinnern

Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.rpr1.de oder auf der Facebookseite von RPR1. bekannt gegeben werden.

Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von RPR1. und auf www.rpr1.de in Wort und/ oder Bild zu berichten.

Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.

8. Besondere Datenschutzhinweise

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

Kooperationspartner

Sofern wir das Gewinnspiel mit einem Kooperationspartner/Sponsor veranstalten, und dieser den Gewinn direkt übermittelt, werden wir dem Kooperationspartner die Kontakt-bzw. Adressdaten des/der Gewinner mitteilen. Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter www.rpr1.de/gewinnspiel-datenschutz einsehen können.

9. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter

Newsletter

Der Teilnehmer kann per Checkbox und anschließendem Double-Opt-In (über die angegebene E-Mail-Adresse) einen kostenlosten Newsletter von RPR1. abonnieren.  Dieser Vorgang ist jederzeit widerrufbar ([email protected]). Näheres können Sie unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen unter www.rpr1.de/datenschutz zu dem Punkt „Datenverarbeitung bei Newsletterversand“ entnehmen.

10. Haftung

Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.

11. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.

Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.

 12. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.

Mannheim, im Januar 2024