im Auftrag von RPR1. ist die
Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG
Dudenstraße 12-26
68167 Mannheim
Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
Name des Gewinnspiels: Die RPR1. Urlaubsretter
1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
2. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
Ausgeschlossen wird ebenfalls ein mehrfacher Gewinn. Wer einmal für den Gewinn ausgelost wird, disqualifiziert sich für weitere Spielrunden.
3. Gewinnspieldauer
Registrierungs- und Gewinnspielzeitraum: 5.8.2024 bis 23.8.2024
Wir behalten uns vor, den Zeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.rpr1.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.
4. Ablauf des Gewinnspiels
Registrierung für das Gewinnspiel:
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Pflichtfelder des Registrierungsformulars auf www.rpr1.de unter Angabe von Namen, Anschrift und Kontaktdaten vollständig ausgefüllt werden.
Sämtliche Registrierungen landen in einem Lostopf.
Ermittlung Gewinner
Unter allen Registrierungen wird ein Gewinner per Zufallsverfahren ausgelost und von der RPR1 Guten Morgen Show angerufen.
5. Gewinn
Bei dem Gewinn handelt es sich um einen Reisegutschein im Wert von 2.500 Euro.
Zur Verfügung gestellt wird der Gewinn vom Reiseveranstalter "Berge & Meer". Der Gewinner hat die freie Auswahl innerhalb des Angebots von "Berge & Meer". Liegt der Wert der gebuchten Reise unter 2.500 Euro verfällt der Restbetrag des Reisegutscheins. Liegt der Wert der gebuchten Reise über 2.500 Euro, ist eine Zuzahlung in Höhe der Mehrkosten nötig. Der Reisegutschein ist bis zum 31.12.2024 einlösbar.
Gewinnausschüttung
Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen auszahlen bzw. ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Auszahlung bzw. Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung bzw. Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet bzw. zahlt Gewinne nicht an Minderjährige aus.
Eine Barauszahlung bzw. ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Zuschuss wird auf das Bankkonto des Gewinners bei einem deutschen Kreditinstitut überwiesen.
6. Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
7. Einverständniserklärung
Foto/Bild
Bei Übermittlung von Fotos/Bildern: Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter ein eingesandtes Foto im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw. zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf www.rpr1.de und/oder auf der Facebookseite von RPR1.). Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Foto verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Bildes und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben. Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an.
Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggfs. auf dem Foto zu erkennenden Personen begründet.
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RPR1. auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von RPR1. gesendet.
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.rpr1.de oder auf der Facebookseite von RPR1. bekannt gegeben werden.
Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von RPR1. und auf www.rpr1.de in Wort und/ oder Bild zu berichten.
Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.
8. Besondere Datenschutzhinweise
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).
Kooperationspartner
Sofern wir das Gewinnspiel mit einem Kooperationspartner/Sponsor veranstalten, und dieser den Gewinn direkt übermittelt, werden wir dem Kooperationspartner die Kontakt-bzw. Adressdaten des/der Gewinner mitteilen. Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter www.rpr1.de/gewinnspiel-datenschutz einsehen können.
9. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter
Newsletter
Der Teilnehmer kann per Checkbox und anschließendem Double-Opt-In (über die angegebene E-Mail-Adresse) einen kostenlosten Newsletter von RPR1. abonnieren. Dieser Vorgang ist jederzeit widerrufbar ([email protected]). Näheres können Sie unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen unter www.rpr1.de/datenschutz zu dem Punkt „Datenverarbeitung bei Newsletterversand“ entnehmen.
10. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
11. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
12. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
Mannheim, im Januar 2024