im Auftrag von RPR1. ist die
Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG
Dudenstraße 12-26
68167 Mannheim
Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
Nachfolgend "der Veranstalter" oder "RPR1." gennant
Partner des Gewinnspiels ist
Schloss Wachenheim AG
Niederkircher Straße 27
54294 Trier
Handelsregister: HRB 40686
Registergericht: Amtsgericht Wittlich
Vertreten durch:
Oliver Gloden (Sprecher), Boris Schlimbach
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Nick Reh
Kontakt
Telefon: +49(651) 9988-0
E-Mail: [email protected]
Name des Gewinnspiels: RPR1. lässt die Korken knallen
1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit dem Anruf bei der Gewinnhotline erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
2. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
Mehrfachgewinne im Rahmen der verschiedenen Spielrunden sind ausgeschlossen: Ein Teilnehmer, der bereits in einer vorhergehenden Spielrunde gewonnen hat, kann nicht erneut teilnehmen.
3. Gewinnspieldauer
Gewinnspielzeitraum: Start ist am 02.12.2024. Das Gewinnspiel endet am 20.12.2024.
Wir behalten uns vor, den Zeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.rpr1.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.
4. Ablauf des Gewinnspiels und Gewinnspieldauer
I. On-Air-Spiel im Rahmen des Radioprogramms von RPR1.
Im Gewinnspielzeitraum On-Air ab 02.12.2024 ist immer von Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 18.00 Uhr mehrmals im Programm von RPR1. ein Korkenknallen zu hören. Mit dem Korkenknall beginnt eine Gewinnspielrunde.
Während der darauffolgenden, zwei Musiktitel im Programm besteht die Chance zur Teilnahme durch Anruf unter der kostenlosen Gewinnspielhotline 0800 8 62 62 62. Unter allen Anruferinnen und Anrufern (im Folgenden zur Vereinfachung „der Anrufer“) in diesem Zeitraum wird ein Anrufer zufällig ausgelost und zu den Moderatoren ins Studio durchgestellt. Dieser Teilnehmer gewinnt einen der Sofortgewinne oder qualifiziert sich für den Lostopf der Silvesterreise. Entscheidet er sich für die Chance auf den Lostopf, so verzichtet er auf die Sofortgewinne. Mit dem Gewinn ist die Spielrunde beendet. Nur wenn während der zwei Musiktitel kein Anruf eingeht, endet die Spielrunde ohne Bestimmung eines Gewinners. Der vorgesehene Preis wird dann in einer nächsten/zusätzlichen Spielrunde im Gewinnspielzeitraum ausgespielt.
Unter allen Teilnehmern, die sich für die Qualifikation für den Lostopf der Silvesterreise entscheiden, wird in der Kalenderwoche 51 ein Gewinner ausgelost. Hat die Person einen gültigen Reisepass für den gesamten Reisezeitraum und kann die Reise antreten, gewinnt er die Silvesterreise. Ist dies nicht der Fall, verfällt der Gewinnanspruch und das Vorgehen wiederholt sich, bis ein Gewinner gefunden worden ist.
5. Gewinne
Im Rahmen des On-Air-Spiels werden während des gesamten Gewinnspielzeitraums insgesamt nachfolgende Gewinne ausgespielt:
6 x 1.000 € Silvesterparty-Budget
36 x 1 Sektpaket à 24 Flaschen
1x Reise für 2 Personen New York + Transatlantik Passage mit der Queen Mary 2 und Flug von Frankfurt nach New York in der Economy Klasse nach New York
Außerdem in der Reise inkludiert sind:
Transfer Flughafen zum Hotel
5 Übernachtungen im 4 Sterne Hotel in New York (ohne Frühstück)
Stadtführung New York
Silvesterparty im Irish Pub inkl. Büffet und Getränke (Möglichkeit zum Upgrade zu einer anderen Party)
Transfer vom Hotel zum Hafen
8 Nächte Transatlantik Passage auf der Queen Mary 2 in einer Balkonkabine (metallummantelt)
Vollpension an Bord (Getränkepaket exklusive)
Transfer von Southampton zum Flughafen London Heathrow
Flug von London Heathrow nach Frankfurt
Deutschsprachige Reiseleitung
Wert: 9.000 € für 2 Personen
An- und Abreise zum Flughafen Frankfurt sind nicht inkludiert und rechtzeitig selbst zu organisieren.
Die Reise wird zu einem fixierten Datum am 29.01.2024-11.01.2025 statt und im Anschluss an die Gewinnbekanntgabe durch den Gewinnspielpartner verbindlich auf die beiden durch den Gewinner angegebenen Namen gebucht. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.
Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass beide Reisende zum Zeitpunkt der Reise über gültige Ausweisdokumente zur Einreise in die USA und nach England verfügen müssen.
Gewinnausschüttung
Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen auszahlen bzw. ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Auszahlung bzw. Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung bzw. Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet bzw. zahlt Gewinne nicht an Minderjährige aus.
Eine Barauszahlung, Umtausch oder Umwandlung des Gewinns ist nicht möglich. Sofern die Gewinne personalisiert bzw. namensgebunden sind, also z.B. Gästelistenplätze, namensgebundene Tickets oder ein personalisiertes Produkt, ist die Weitergabe des Gewinns an Dritte nicht gestattet. Die Teilnahme an der Veranstaltung oder der Reise (bei Gewinn von Tickets, Gästelistenplätzen, Reisen) ist nur durch den Gewinner und nicht durch Dritte möglich. Wie und wann ein Gewinn aus dem On-Air-Spiel einem Gewinner zugestellt wird (Abholung, Postweg, persönliche Übergabe, Plätze auf einer Gästeliste), wird auf der jeweiligen Aktionsseite beschrieben oder dem Gewinner durch den Sender mitgeteilt.
Der Gewinner der Silvestereise erhält die Reiseunterlagen von JL Travel e.K. (Inhaber: Jörn Lutter Wilhelm-Röntgen-Straße 34 26723 Emden Deutschland Tel.: 040 / 8821556 70 E-Mail: [email protected]) per Mail. Aus diesem Grund werden dem Partner JL Travel die Daten des Gewinners und der Reisebegleitung übermittelt (Name, Adresse, Geburtsdatum, Email-Adresse).
Sollte aus Gründen höherer Gewalt (Krankheit, Flug- oder Zugausfälle, Katastrophe, behördliche Sperrung, etc.) die rechtzeitige Anreise (z.B. aufgrund von Streiks) nicht möglich sein, entfällt die Gewinnerfüllungspflicht des Veranstalters und des Gewinnspielpartners.
Jeder Teilnehmer kann im Aktionszeitraum nur einmal gewinnen.
6. Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
7. Einverständniserklärung
Foto/Bild
Bei Übermittlung von Fotos/Bildern: Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter ein eingesandtes Foto im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw. zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf www.rpr1.de und/oder auf der Facebookseite von RPR1.). Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Foto verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Bildes und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben. Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an.
Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggfs. auf dem Foto zu erkennenden Personen begründet.
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RPR1. auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von RPR1. gesendet.
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.rpr1.de oder auf der Facebookseite von RPR1. bekannt gegeben werden.
Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von RPR1. und auf www.rpr1.de in Wort und/ oder Bild zu berichten.
Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.
8. Besondere Datenschutzhinweise
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).
Kooperationspartner
Sofern wir das Gewinnspiel mit einem Kooperationspartner oder Sponsor veranstalten, und dieser Ihnen den Gewinn direkt übermittelt, werden wir dem Kooperationspartner die Kontakt-, bzw. Adressdaten des/der Gewinner mitteilen. Der Kooperationspartner benötigt Ihre Daten für den Versand und/oder die weitere Bearbeitung und Ausstellung des Gewinns.
Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an Gewinnspielen können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter diesem Link einsehen können.
Partner der Aktion:
Schloss Wachenheim AG
Niederkircher Straße 27
54294 Trier
Handelsregister: HRB 40686
Registergericht: Amtsgericht Wittlich
Vertreten durch:
Oliver Gloden (Sprecher), Boris Schlimbach
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Nick Reh
Kontakt
Telefon: +49(651) 9988-0
E-Mail: [email protected]
Allgemeine Datenschutzhinweise
Die allgemeinen Datenschutzhinweise unseres Senders können hier unter diesem Link eingesehen werden.
9. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter
Newsletter
Der Teilnehmer kann per Checkbox und anschließendem Double-Opt-In (über die angegebene E-Mail-Adresse) einen kostenlosten Newsletter von RPR1. abonnieren. Dieser Vorgang ist jederzeit widerrufbar ([email protected]). Näheres können Sie unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen unter www.rpr1.de/datenschutz zu dem Punkt „Datenverarbeitung bei Newsletterversand“ entnehmen.
10. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
11. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
12. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
Mannheim, im November 2024