Beleidigung im Straßenverkehr
picture alliance / dpa Themendienst | Bodo Marks
Beleidigung im Straßenverkehr
Teure Entgleisung

Beleidigungen im Straßenverkehr: Diese Bußgelder drohen

Wer viel im Auto unterwegs ist, weiß, dass hier die Nerven gerne mal schneller blank liegen. Doch wer im Straßenverkehr ungehalten reagiert, muss mit saftigen Strafen rechnen.

Sogar Freiheitsstraße bis zu einem Jahr möglich

Volle Straßen strapazieren schnell die Nerven der Autofahrerinnen und Autofahrer. Da kann es schon mal vorkommen, dass man in bestimmten Situationen überreagiert. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH der ERGO Versicherung, rät das eigene Temperament in Zaum zu halten. Denn nicht nur verbale Beleidigungen, sondern auch Gesten können im Straßenverkehr zu Geldstrafen führen. In Extremfällen wäre es theoretisch sogar möglich, Freiheitsstrafen zu verhängen.

Beleidigungen oder Nötigung im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat (§ 185 StGB), heißt es beim ADAC. Nicht nur hohe Geldstrafen können drohen, es kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden. Wird man handgreiflich, wird das sogar mit zwei Jahren Strafe geahndet. Eine Beleidigung plus Nötigung kostete sogar 1600 Euro plus einen Monat Fahrverbot.

Beleidigt man einen anderen Verkehrsteilnehmer, hat dieser bis zu drei Monate Zeit, um Anzeige zu erstatten. Danach kann das Vergehen nicht mehr geahndet werden.

Kein einheitlicher Strafenkatalog

Einen Bußgeldkatalog für Beschimpfungen und beleidigende Gesten im Straßenverkehr gibt es nicht. Stattdessen setzt das Gericht eine mögliche Strafe immer individuell fest - unter anderem wird hier das Einkommen des Beschuldigten berücksichtigt.

Der Geldbetrag wird in Tagessätzen berechnet. Ein Tagessatz ist der 30. Teil eines Monatsnettoeinkommens. Beleidigungen im Straßenverkehr werden mit 20 bis 30 Tagessätzen bestraft. 

Was kann wie viel kosten?

Der Deutsche Automobilclub hat Beispiele für Geldstrafen nach Beschimpfungen zusammengefasst: 

Ein aufgebrachter Autofahrer, der einen anderen Verkehrsteilnehmer mit "Drecksvieh" beschimpfte, musste 700 Euro Strafe zahlen. Für "Schlampen, ihr elendigen!" gegenüber einer Politesse hagelte es 1000 Euro und für "A...loch, Vollidiot, Depp, Hundskrüppel" waren es zusammen 1200 Euro.

1600 Euro Bußgeld waren es für einen Autobesitzer, der einen Lkw-Fahrer mehrfach als "Hurensohn", "Bastard", "Hurenbock" tituliert hatte.

Weitere bereits verhängte Geldstrafen für einzelne Beleidigung:

  • Zunge herausstrecken: 150 Euro
  • "Dumme Kuh": 300 Euro
  • "Was willst du, du Vogel?!: 500 Euro 
  • Einen "Vogel" zeigen: bis zu 750 Euro
  • "Idiot": bis zu 1500 Euro
  • "Stinkefinger": bis zu 4000 Euro

Zwar gibt es seit der letzten Überarbeitung 2014 keine Punkte mehr in Flensburg wegen Beleidigungen im Straßenverkehr. Dafür kann ein Gericht aber ein zeitweiliges Fahrverbot verhängen. Übrigens: Auch nicht vollständige ausgesprochene Schimpfwörter können als Beleidigung gewertet werden!

Vorsicht im Ausland

Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, der sollte seine Mimik und Gestik besser grundsätzlich zügeln, ehe es zu teuren Missverständnissen kommt.

So wird zum Beispiel der nach oben gestreckte Daumen nicht überall so verstanden wie hierzulande - in der Türkei, in Nordafrika und im Mittleren Osten bedeutet das Zeichen nämlich nicht etwa "OK", sondern wird als einwandfreie Beleidigung aufgefasst.

Quelle: Focus, Bußgeldkatalog

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