Das ändert sich für Auto- und Fahrradfahrer ab 2018
Das kommende Jahr 2018 bringt für Auto- und Fahrradfahrer einige Änderungen mit sich. Diese Neuerungen solltest du unbedingt kennen.
Das kommende Jahr 2018 bringt für Auto- und Fahrradfahrer einige Änderungen mit sich. Diese Neuerungen solltest du unbedingt kennen.
Für Autofahrer ändert sich bereits zum 01. Januar die Regelung bezüglich der Abgasuntersuchung. Hier reicht es nicht mehr sich allein auf die On Board-Diagnose zu verlassen. Zur Pflicht wird jetzt die sogenannte Endrohrmessung, auch wenn vorab kein Fehler festgestellt wurde.
Durch die konsequente Abgasprüfung können defekte oder manipulierte Abgassysteme besser entdeckt werden und die Luftqualität in den Städten verbessert werden.
Alle Infos zur neuen Pflicht-Abgasuntersuchung gibt es HIER.
Durch die neue Norm zu Abgasmessung wird zukünftig auch die Kfz-Steuer höher ausfallen. Ab dem 01. September wird die Kfz-Abgabe nach den im WLTP-Zyklus ermittelten Werten berechnet. Bei diesem Verfahren werden 30 Minuten lang vier verschiedene Geschwindigkeitsprofile getestet, was wiederum die Steuer für Neuwagen steigen lässt, so Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht gegenüber dem Express.
Zudem gibt es eine neue Regelung, dass alle Neufahrzeuge bei den Schadstoffklassen ab 01. September die Klasse 6c erfüllen muss.
Beim Neukauf von Winterreifen sollte neben der Qualität auch auf das sogenannte „Alpine“-Symbol geachtet werden. Wie der ADAC mitteilt, ist das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte ab 01. Januar 2018 für alle neuen Winterreifen Pflicht. Das bisherige M+S-Zeichen auf Neureifen reicht dann nicht mehr aus.
Wichtig für alle Autofahrer mit „alter“ M+S-Aufschrift: Übergangsweise erfüllst du damit bis zum 30. September 2024 noch die Winterreifenpflicht – was bedeutet, dass Verbraucher ihre bereits vorhandenen Bereifung mit M+S-Symbol nicht sofort ersetzen müssen.
Alle Infos rund um das Thema findest du HIER.
Autofahrer mit grüner HU-Plakette müssen im angezeigten Monat zum Prüftermin. Wer den Termin um mehr als zwei Monate verpasst, kann mit einem Bußgeld ab 15 Euro rechnen. Bei mehr als acht Monaten ist sogar ein Punkt fällig.
Wer sich 2018 ein neues Auto kauft, wird ein elektronisches Notrufsystem, ein sogenanntes eCall-System in seinem Wagen haben. Das SOS-System wird ab 01. April 2018 zur Pflicht. Kommt es zu einem Unfall übermittelt die Software automatisch den Standort an die Rettungsleitstelle. Bei einem heftigen Aufprall wird der Notruf automatisch ausgelöst.
Seit dem 11. Dezember 2017 greifen die neuen Fahrpläne der Deutschen Bahn. Ab jetzt können auch Fahrräder im neuen ICE-4-Zug mitgenommen werden. Bisher konnte man nur ein Faltrad im ICE mitnehmen oder man musste mit dem Intercity fahren. Nun gibt es acht Fahrradstellplätze pro Zug.
Ist ein Anhänger breiter als 60 Zentimeter, muss er ab 2018 mit zwei weißen Reflektoren an der Vorderseite und zwei roten der Kategorie „Z“ an der Rückseite ausgestattet sein, so David Oßmann vom Pressedienst Fahrrad.
Wird das Rücklich durch den Anhänger zur Hälfte verdeckt, muss eine rote Leuchte angebracht werden. Dies trifft auf fast alle Kinderanhänger zu.
Ist der Anhänger breiter als einen Meter, muss an der vorderen linken Ecke eine Frontleuchte installiert werden.
Quelle: dpa/Express