Menschen, die an einem warmen Tag einen Hund im Auto entdecken, sollten schnell handeln. Ist der Besitzer des Wagens nicht auffindbar, muss umgehend die Polizei gerufen werden. Befindet sich der Hund bereits in Todesgefahr - Anzeichen dafür sind Taumeln, eine dunkle Zunge, glasige Augen, starkes Hecheln oder Erbrechen -, sollten Tierfreunde in Betracht ziehen, die Scheibe einzuschlagen. Dies kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die jedoch in keinem Verhältnis zum Tod des Tieres stehen. Allerdings sind PETA keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Folgen für Tierretter entstanden sind. Sollte das Auto auf einem Supermarkt-Parkplatz stehen, lässt sich der Fahrzeughalter ausrufen - selbstverständlich jedoch nur dann, wenn das Tier noch außer Gefahr ist.
Kann der Hund aus dem Auto befreit werden, sind sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Auch wenn sich der Zustand des Tieres durch die Versorgung scheinbar verbessert, muss der Hund wegen möglicher Folgeschäden der inneren Organe umgehend tierärztlich untersucht werden.
Quelle: Presseportal / PETA Deutschland e.V.