Experten raten, bei der Vollkasko-Versicherung auf den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ zu verzichten. Ansonsten kann die Gesellschaft die Zahlungen kürzen, wenn beispielsweise durch unvorsichtiges Fahren ein Unfall verursacht wurde.
Zudem sollte in der Police ein zwölf oder 24 Monate gültiger Neuwertersatz festgesetzt sein. Kommt es binnen dieser Frist zu einem selbstverschuldeten Totalschaden, bekommt der Versicherungsnehmer den Neu- und nicht nur den Zeitwert des Wagens ersetzt.
Die Teilkasko sollte immer Unfälle mit allen Wirbeltieren absichern und sich nicht nur auf Haarwild beschränken. Auch Marderbisse und deren Folgeschäden sollten eingeschlossen sein.
Wer sich auf eine sogenannte Werkstattbindung einlässt, kann sich nochmal bis zu 20% Rabatt sichern. Dafür muss das Fahrzeug aber immer in einer Werkstatt repariert werden, welche die jeweilige Versicherung vorgibt.